Darf ein Elektrorollstuhl im Gemeinschaftsflur abgestellt werden?

| 1. Dezember 2018 19:38 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von


15:10

Zusammenfassung

Darf ein Elektrorollstuhl im Gemeinschaftsflur abgestellt werden?

Laut Rechtsprechung ist ein Mieter berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflures das Abstellen zulässt." (BGH V ZR 46/06). Es muss allerdings ein Durchgang von mindestens 90cm im Hausflur verbleiben. Anderenfalls ist es den anderen Mietern nicht zumutbar diese Einschränkung hinzunehmen.

Ist https://dejure.org/2005,28295 für Elektrorollstühle anwendbar, weil diese im Gegensatz zu normalen Rollstühlen nicht zusammenklappbar sind? Platz wäre im Gemeinschaftsflur des Hochhauses ausreichend vorhanden. Muss die Wohnungstür im Fall des Elektrorollstuhls verbreitert werden oder kann dieser auch im Flur stehen bleiben? Ich bin Vermieter und die Wohnung befindet sich in WEG-Anlage. Aus finanziellen Gründen kann ich leider nur den Mindestbetrag bieten.
1. Dezember 2018 | 20:03

Antwort

von


(743)
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63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Das Urteil ist insoweit anwendbar als lediglich klargestellt wird, dass generell zwischen Fahrrädern und zwingend benötigten Hilfen unterschieden werden muss.

Gleichzeitig gilt aber die Pflicht zur Rücksichtnahme. Eine Gehhilfe (egal ob Rollstuhl oder Rollator) ist so zu platzieren, dass andere Mitbewohner so wenig wie möglich belästigt werden. Ein Rollstuhl ist nur dann zulässig wenn die Räumlichkeiten es zulassen. Es besteht also kein Anspruch auf einen Stellplatz, lediglich wenn der Raum vorhanden ist darf das Abstellen dem Mieter nicht verboten werden.

Ich hoffe, Ihre Frage beantwortet zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 2. Dezember 2018 | 14:48

Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort, gibt es überhaupt eine Gerichtsentscheidung, die speziell auf die Frage eingeht, ob das Unterbringen eines Elektrorollstuhls im Hausflur eingeht bzw. sich mit dieser Thematik befasst? Falls ja, wie wurde in diesem Fall entschieden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 2. Dezember 2018 | 15:10

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Nachfrage.

Eine ausdrückliche Entscheidung über Elektrorollstühle ist mir nicht bekannt. Eine entsprechende Entscheidung ist auch nicht notwendig. Der BGH hat entschieden:
"Ein Mieter ist berechtigt, einen Kinderwagen oder einen Rollstuhl im Hausflur abzustellen, wenn er hierauf angewiesen ist und die Größe des Hausflures das Abstellen zulässt." (BGH V ZR 46/06).

Als Richtwert würde entschieden, dass nach ein Durchgang von mindestens 90cm im Hausflur verbleiben muss. Anderenfalls ist es den anderen Mietern nicht zumutbar diese Einschränkung hinzunehmen.

Ich hoffe, Ihnen weitergeholfen zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, können Sie mich via E-Mail kontaktieren.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 4. Dezember 2018 | 07:45

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"Alle meine fragen wurden hinreichend beantwortet, allerdings hätte ich meine frage noch weiter konkretisieren müssen. "
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 4. Dezember 2018
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Alle meine fragen wurden hinreichend beantwortet, allerdings hätte ich meine frage noch weiter konkretisieren müssen.


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