5. Mai 2021
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14:35
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich dürfen Sie allein entscheiden, ob Ihre Texte und Ihr Name in einer Zeitung veröffentlicht werden. Etwas anderes kann nur gelten, wenn es ein öffentliches Informationsinteresse an Text und Namen gibt oder der Text als Zitat im Rahmen eines Artikels erforderlich ist.
Bei der Abwägung Ihrer Interessen gegenüber dem Informationsinteresse der Allgemeinheit ist dabei auch entscheidend, ob Sie den Beitrag unter Ihrem Namen für jedermann zugänglich auf Facebook eingestellt haben oder ob Sie den Text nur mit einem begrenzten Personenkreis geteilt haben (z.B. nur mit Ihren Facebook-Freunden).
Bei frei zugänglichen Texten (z.B. ein Kommentar unter einem bei Facebook eingestellten Zeitungsartikel) sind Sie mit dem Text selbst an die Öffentlichkeit getreten und können daher eine weitere Verbreitung nicht so leicht untersagen. Sie können aber verlangen, dass Ihr Name anonymisiert wird, wenn Ihr Name in dem Zusammenhang keine Relevanz hat.
Haben Sie den Text dagegen nur innerhalb eines begrenzten Personenkreises zugänglich gemacht, wäre eine Veröffentlichung nur in Ausnahmefällen bei ganz überwiegendem Informationsinteresse der Allgemeinheit zulässig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking