31. August 2023
|
22:45
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
Marktstraße 17/19
70372 Stuttgart
Tel: 0711-7223-6737
Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Die Dacherhöhung kann in der Tat funktionieren, aber die Entwässerung, die schließlich zusammenhängt, ist jedoch zu beachten, dass sie nicht unzumutbar wird.
§ 13 der Landesbauordnung - Schutz gegen schädliche Einflüsse - schreibt nämlich vor:
Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und gebrauchstauglich sein, dass durch Wasser, Feuchtigkeit, pflanzliche und tierische Schädlinge sowie andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen.
Auch darf die Nachbarschaft nicht negativ tangiert sein.
Ich würde jedenfalls diese Einwendungen beim örtlichen Bauamt vorbringen, wenn und solange der Nachbar kein schlüssiges Konzept vorweisen kann.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg