DHL/Paket verschwunden

1. Juni 2021 15:05 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


17:28
Hallo,
ich habe online bei einem gewerblicher Verkäufer ein neues Apple Gerät bestellt, bezahlt mit Paypal.
Im Zuge von Corona gibt es ja die kontaktfreie Zustellung seitens DHL.
So soll mir das Paket auch zugestellt worden sein.
Leider ist es bei mir nicht angekommen. Laut Sendungsverfolgung wurde es vom Zusteller unterschrieben.
Ich habe umgehend eine Beschwerde bei DHL eingereicht, die wollten sich innerhalb von drei Werktagen melden, was nicht geschah.
Nachdem ich heute nochmal anrief, wurde mit mitgeteilt das ich ein Nachforschungsantrag stellen soll. Dies habe ich getan, allerdings dauert sowas bis zu drei Wochen.
Was mir auffiel:
Der DHL Paketbote war um 11:14 bei meiner Nachbarin (wohnt im selben Haus), und hat Ihr eine Benachrichtigungskarte (habe ein Foto von gemacht) für Ihr Paket dagelassen.
Mein Paket wurde mir aber laut online Sendungsverfolgung erst um 17:43 zugestellt.
Das passt überhaupt nicht zusammen.
Ich bin der Meinung das Paket wurde hier nie ausgeliefert.
Habe auch mit Paypal telefoniert, die sagten der Käuferschutz greift hier nicht, weil es eine Sendungsverfolgung gibt.
Den Verkäufer habe ich noch nicht kontaktiert.
Wie sollte ich weiter vorgehen?
Danke im Voraus
1. Juni 2021 | 16:17

Antwort

von


(3567)
Schwarzer Bär 4
30449 Hannover
Tel: 0511 1322 1696
Tel: 0177 299 3178 ()
Web: https://www.kanzlei-hoffmeyer.de
E-Mail: info@kanzlei-hoffmeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

die Beweislast und die Gefahr des Unterganges bis zum Empfang der Sendung liegt beim Verkäufer als Gewerbetreibender. Paypal müsste dann auch zu Ihren Gunsten entscheiden, wenn der Zusteller nicht nachweisen kann, dass er das Paket an Sie abgegeben hatte oder aber eine Zustellerlaubnis bestand. Falls diese nicht bestanden haben sollte, können Sie den Händler auffordern, noch einmal zu liefern. Setzen sie ihm dafür eine Frist von zwei Wochen und erklären, dass Sie bisher kein Gerät erhalten haben.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen.
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 1. Juni 2021 | 16:37

Sehr geehrter Herr Hoffmeyer,

vielen dank für Ihre Antwort.

Das Paket soll mir am 27.05. zugestellt worden sein.
Es bestand keine Abstellerlaubnis.

Wenn ich den Verkäufer jetzt auffordere mir ein neues Gerät zu schicken (innerhalb der 2 Wochen Frist),
verfällt dann nicht mein 14 tägiges Widerrufsrecht?

Wäre da nicht evtl. eine kürzere Frist sinnvoller, um falls der Händler sich weigert, vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen?

siehe hier:
https://www.frag-einen-anwalt.de/DHL-Paket-vor-der-Haustuer-verschwunden,-Lieferant-will-keinen-Ersatz-leisten--f338499.html

MfG

G.L.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 1. Juni 2021 | 17:28

Sehr geehrter Fragesteller,

Sie können auch widerrufen, wenn Sie kein Interesse mehr am Gerät haben.

Allerdings könnte dann möglicherweise eine Zahlungsaufforderung auf Sie zukommen, falls Sie noch nicht gezahlt haben sollten. Wenn doch, müssten Sie das Geld dann zurückfordern und gleichzeitig den Widerruf erklären, wenn Sie sonst kein Interesse am Gerät haben.

Insofern würde ich Ihnen empfehlen, in jedem Fall den Widerruf zu erklären und fordern auf, Ihnen die Kaufpreiszahlung innerhalb von zwei zurück zu überweisen.

Sollten Sie noch nicht bezahlt haben, können Sie darauf verweisen, dass Sie das Gerät bisher nicht erhalten haben und den Widerruf erklären. MAchen Sie beides auf jeden Fall per Einwurfeinschreiben zur Nachweisbarkeit.

Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall weitere rechtliche Hilfe brauchen sollten, schreiben Sie mich bitte direkt per E-Mail an, da diese Plattform nur eine einmalige Nachfrage erlaubt, ich Ihnen aber auch weiterhin bei kostenfreien Nachfragen zur Verfügung stehen möchte und unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.

Über eine ggf. positive Bewertung auf dieser Plattform würde ich mich freuen.
Falls vorhanden gerne auch über Google: https://g.page/RechtsanwaltHoffmeyer/review?rc

Mit freundlichen Grüßen


Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt

ANTWORT VON

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