Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich lässt sich der Bescheid nicht angreifen.
Eine Ausnahme würde nur bestehen, wenn Sie eine Wiedereinsetzung in den früheren Stand bekommen würden. Dazu müssten Sie beweisen, dass Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. Beispiel: Sie lagen im Krankenhaus und konnten deshalb nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich lässt sich der Bescheid nicht angreifen.
Eine Ausnahme würde nur bestehen, wenn Sie eine Wiedereinsetzung in den früheren Stand bekommen würden. Dazu müssten Sie beweisen, dass Sie die Frist unverschuldet versäumt haben. Beispiel: Sie lagen im Krankenhaus und konnten deshalb nicht rechtzeitig Widerspruch einlegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen