Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von THC eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn der THC-Wert im Blut 1,0 ng/ml oder mehr beträgt. Bei Ihnen wurde ein Wert von 4,8 ng/ml festgestellt, was deutlich über dem Grenzwert liegt. Daher sind sowohl das Bußgeld als auch das Fahrverbot grundsätzlich gerechtfertigt.
Eine Änderung der Grenzwerte durch die Politik könnte grundsätzlich Auswirkungen auf Ihren Fall haben. Allerdings ist derzeit nicht absehbar, ob und wann solche Änderungen erfolgen und ob diese rückwirkend gelten würden. Eine Amnestie, also eine generelle Straffreiheit für bestimmte Delikte, ist in Deutschland eher unüblich und derzeit nicht in der Diskussion.
Wenn Sie das Bußgeld jetzt bezahlen, würden Sie im Falle einer späteren Amnestie oder einer Änderung der Grenzwerte das Geld wahrscheinlich nicht zurückerhalten. Allerdings sollten Sie bedenken, dass bei Nichtbezahlung des Bußgelds weitere Sanktionen drohen können
Danke die Information wird mir Weiterhelfen.
Ist das Sicher Verjährt?
Dann würde ich einen Wiederspruch wegen der verjährung einreichen.
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel sechs Monate. Allerdings kann diese Frist durch bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise die Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder die Anordnung einer Blutprobe, unterbrochen werden. In Ihrem Fall liegen zwischen der Kontrolle und dem Erhalt der Anhörungsbögen mehr als sechs Monate, was grundsätzlich auf eine Verjährung hindeuten könnte. Allerdings kann ich ohne Kenntnis der genauen Umstände und des genauen Zeitablaufs keine abschließende Einschätzung dazu geben. So wie es sich jetzt darstellt, liegt Verjährung vor.
würde es Ihnen was ausmachen mir bitte eine kurze Bewertung bei Google zu hinterlassen?
Mir würde das sehr helfen mit meiner neuen Kanzlei Seite auffindbarer bei Google Suchen zu werden.
Mir wäre das wirklich eine große Hilfe.
VG Schulze
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