Cannabis E-Scooterfahrt

| 5. April 2024 15:51 |
Preis: 50,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Bin am 22.6,2023 von der Polizei kontrolliert worden dabei wurden 4,8ng/ml THC und 210ng/ml THC-COOH festgestellt. Ich rauch mir abends halt gerne einen und war tags darauf ca.14:00 definitiv nicht berauscht. Am 16.2.2024 und am 26.2.2024 bekam ich von der Führerscheinstelle und der Bußgeldstelle jeweils einen Anhörungsbogen zu denen ich mich nicht geäußert habe. Jetzt untersagt die Führerscheinstelle mir das führen Fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge und ich bekam ein Bußgeld von 500€ und 1 Monat Fahrverbot von der Bußgeldstelle. Wie ist denn die Verjährungsfrist in diesem fall? Wie ist die Sachlage unter berücksichtigung der aktuellen Gesetzeslage zu bewerten?
Könnte die ermittlung neuer Grenzwerte seitens der Politik meinen Fall nicht beinflussen? (Amnestiefälle) wenn ich das Bußgeld jetzt bezahle bekomme ich das im fall von Amnestie ja nicht wieder. ich brauche den Scooter zur ausübung meines Berufs als Gebäudereiniger leîder dringend.


6. April 2024 | 17:21

Antwort

von


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Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt gemäß § 26 Abs. 3 StVG grundsätzlich drei Monate ab Kenntnis der Behörde von dem Verstoß, längstens jedoch sechs Monate nach Begehung der Ordnungswidrigkeit. In Ihrem Fall scheint die Verjährungsfrist bereits abgelaufen zu sein, da zwischen der Kontrolle und den Anhörungsbögen mehr als sechs Monate liegen.
Die aktuelle Gesetzeslage sieht vor, dass das Führen eines Fahrzeugs unter dem Einfluss von THC eine Ordnungswidrigkeit darstellt, wenn der THC-Wert im Blut 1,0 ng/ml oder mehr beträgt. Bei Ihnen wurde ein Wert von 4,8 ng/ml festgestellt, was deutlich über dem Grenzwert liegt. Daher sind sowohl das Bußgeld als auch das Fahrverbot grundsätzlich gerechtfertigt.
Eine Änderung der Grenzwerte durch die Politik könnte grundsätzlich Auswirkungen auf Ihren Fall haben. Allerdings ist derzeit nicht absehbar, ob und wann solche Änderungen erfolgen und ob diese rückwirkend gelten würden. Eine Amnestie, also eine generelle Straffreiheit für bestimmte Delikte, ist in Deutschland eher unüblich und derzeit nicht in der Diskussion.
Wenn Sie das Bußgeld jetzt bezahlen, würden Sie im Falle einer späteren Amnestie oder einer Änderung der Grenzwerte das Geld wahrscheinlich nicht zurückerhalten. Allerdings sollten Sie bedenken, dass bei Nichtbezahlung des Bußgelds weitere Sanktionen drohen können


Rückfrage vom Fragesteller 7. April 2024 | 17:42

Danke die Information wird mir Weiterhelfen.
Ist das Sicher Verjährt?
Dann würde ich einen Wiederspruch wegen der verjährung einreichen.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. April 2024 | 17:50

Die Verjährungsfrist für Ordnungswidrigkeiten beträgt in der Regel sechs Monate. Allerdings kann diese Frist durch bestimmte Maßnahmen, wie beispielsweise die Einleitung eines Bußgeldverfahrens oder die Anordnung einer Blutprobe, unterbrochen werden. In Ihrem Fall liegen zwischen der Kontrolle und dem Erhalt der Anhörungsbögen mehr als sechs Monate, was grundsätzlich auf eine Verjährung hindeuten könnte. Allerdings kann ich ohne Kenntnis der genauen Umstände und des genauen Zeitablaufs keine abschließende Einschätzung dazu geben. So wie es sich jetzt darstellt, liegt Verjährung vor.

Ergänzung vom Anwalt 8. April 2024 | 14:58
Guten Tag,

würde es Ihnen was ausmachen mir bitte eine kurze Bewertung bei Google zu hinterlassen?
Mir würde das sehr helfen mit meiner neuen Kanzlei Seite auffindbarer bei Google Suchen zu werden.
Mir wäre das wirklich eine große Hilfe.

VG Schulze

https://g.page/r/CY6sdvFP0HpAEBM/review
Bewertung des Fragestellers 7. April 2024 | 19:45

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"sehr Nützlich für Mich Danke"
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