7. Juli 2016
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17:26
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Sie sollten ein Muster bestellen und eine Musterprüfung vornehmen lassen.
Der sicherste Weg ist eine Prüfung durch den TÜV (oder ähnliche Einrichtung), der dann die Sicherheit bescheinigt.
Ohne diese Bescheinigung kann es passieren, dass der Zoll die Ware solange zurückhält, bis die entsprechende Prüfbescheinigung vorliegt.
Das CE Zeichen muss dann ebenso vorhanden sein wie Ihr Name als Importeur.
Auch die Konformitätserklärung ist erforderlich. Damit erklären Sie eben, dass ihr Produkt mit allen relevanten Anforderungen aller CE-Richtlinien übereinstimmt.
Daher raten wir immer dazu, diese TÜV-Prüfung vorzunehmen, damit das Produkt dann innerhalb der EU quasi als technisch abgenommen gilt.
Als Importeur, der die Ware erstmals in die EU einbringt, werden Sie wie der Hersteller behandelt und müssen dann auch alle notwendigen Vorgaben einhalten.
Sie müssen also dafür sorgen, dass die CE-Kennzeichnung in rechtlich korrekter Weise erfolgt ist.
Ein Verlassen auf die chinesische Anbringung ist dann ein großes Risiko.
Denken Sie daran, dass Sie als Importeur nicht nur Mitbewerbern ausgesetzt sind, sondern auch gegenüber Endkunden haften.
Da sollte nicht auf die Anbringung in China vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle, Oldenburg