Bußgeld Italien / Konsequenzen einer Nichtzahlung

5. August 2020 13:29 |
Preis: 25,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Zusammenfassung

Muss ich einen über 3 Jahre alten Strafzettel aus Italien bezahlen und wann tritt die Verjährung ein, wenn ich nicht vorhabe, in absehbarer Zeit wieder nach Italien zu reisen?

Grundsätzlich muss ein Strafzettel aus Italien innerhalb von 360 Tagen nach der Tat in Deutschland zugestellt werden. Danach kann er noch 5 Jahre lang eingetrieben werden. Wenn man nicht nach Italien reist, könnte Italien zwar das Vollstreckungsabkommen nutzen und deutsche Behörden um Eintreibung bitten, was aber in der Regel nicht passiert. Denn dagegen sind Rechtsmittel nach deutschem Recht möglich, mit denen man sich gegen das italienische Verfahren wehren kann.

Guten Tag,
im März 2017, also vor über 3 Jahren, soll ich in Florenz in einer verkehrsbegrenzte Zone gefahren sein. Das mag soweit zutreffen. Nun bekomme ich im Juli 2020 ein Schreiben einer italienischen Rechtsanwaltskanzlei (Baldi & Brizzi, Florenz) mit der Aufforderung, 296,25 € an die NIVI SpA in Italien zu zahlen. Als Anlage ein Festsetzungsprotokoll der Stadt Florenz. Meine Frage ist, was habe ich zu befürchten, wenn ich nicht bezahle und wann tritt Verjährung ein? Maßnahmen bei einer erneuten Reise nach Italien fürchte ich nicht, denn ich werde da absehbar nicht hinfahren.
Freundliche Grüße
Michael Hug
5. August 2020 | 23:52

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

ein Strafzettel aus Italien muss 360 Tage später nach der Tat beim Betroffenen in Deutschland ankommen. Das scheint bei Ihnen der Fall zu sein. Danach kann noch 5 Jahre der Strafzettel eingetrieben werden. Wenn Sie nicht nach Italien fahren, würde Italien das Vollstreckungsabkommen in Anspruch nehmen und die deutschen Behörden zur Eintreibung auffordern. In der Regel passiert das aber nicht, da hiergegen Rechtsmittel nach deutschem Recht gegeben sind, mit denen man sich gegen das italienische Verfahren richten kann. Das kann und sollte aber ein Rechtsanwalt überprüfen und auch erst dann wenn von deutschen Behörden ein Vollstreckungsersuchen eingeleitet wird.

MFG
Fricke
RA


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