Bescheid Grundsteuermessbetrag, Verwaltungsrecht ? Grundstücks-/ Immobilienrecht ?

| 9. Mai 2025 10:31 |
Preis: 60,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


14:38
Wir haben ein Problem zum Thema Grundsteuer- Bescheid (B) bzw. Bescheid Grundstückswert/ Grundsteuermessbetrag.
Es geht um ein Wohngrundstück in Märkisch Oderland- Stadt Wriezen, bebaut mit einem kleinen EFH- 55 m2 Wohnfläche, Baujahr 1953, 2013 kernsaniert. Wir nutzen dieses Haus als Nebenwohnung, mein Mann ist ordnungsgemäß angemeldet und zahlt Nebenwohnsitz- Steuer.
Im Jahr 2023 erhielten wir vom FA Strausberg zwei Bescheide:
Bescheid über Grundsteuerwert v. 16.02.2023
Bescheid über Grundsteuermessbetrag v. 16.02.2023
Es wurde Einspruch erhoben, jedoch vermutlich fehlerhaft.
Wir haben nur gegen den Grundsteuermessbetrag Einspruch erhoben, Begründung: zu hoch angesetzte Kaltmiete, Zustellung per Einschreiben mit Rückschein, zugestellt am 13.03.2023.
Problem: Wir erhielten nie eine Eingangsbestätigung unseres Widerspruches. Leider ist uns das erst jetzt aufgefallen.
(Ich war in dieser Zeit nicht wirklich "auf der Höhe", kurz vorher war meine Mutter gestorben...)
Auf Grundlage dieser o.g. Bescheide wurde der Grundsteuerbescheid erstellt, welchen wir jetzt erhielten. (Datum Bescheid 28.04.2025)
Jetzt sind wir unsicher, ob wir überhaupt noch etwas unternehmen können bzw. ob es überhaupt sinnvoll wäre..?
1. Widerspruch gegen aktuellen Grundsteuerbescheid ?
2. Wie geht man mit dem - fehlerhaften ?- Einspruch aus 2023 um, der offensichtlich nicht bearbeitet wurde ?
3. Ist hier überhaupt noch etwas machbar ? Festsetzungsverjährung/ Festsetzungsfrist ?
4. Der - aus unserer Sicht zu hoch berechnete- Grundsteuerwert beträgt 168.900,- €, daraus resultiert die neue Grundsteuer 277,51 € jährlich. Es scheint unrealistisch, die Immobilie zu diesem Preis zu verkaufen (Außenbereich – kein Bauland), aber das ist vermutlich ein Nebenschauplatz und tut nichts zu Sache...
Gern möchte ich eine Erstberatung in Anspruch nehmen- vorzugsweise telefonisch oder per Videokonferenz.
9. Mai 2025 | 11:32

Antwort

von


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Tel: 04242/5740585
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Widerspruch gegen den aktuellen Grundsteuerbescheid: Sie können gegen den aktuellen Grundsteuerbescheid Widerspruch einlegen, sofern die Widerspruchsfrist noch nicht abgelaufen ist. Diese Frist beträgt in der Regel einen Monat ab Erhalt des Bescheids. Da der Bescheid vom 28.04.2025 datiert ist, sollten Sie prüfen, wann Sie diesen erhalten haben, um die Frist einzuhalten. In Ihrem Widerspruch sollten Sie die Gründe darlegen, warum Sie den Bescheid für fehlerhaft halten, insbesondere die zu hoch angesetzte Kaltmiete.

2. Umgang mit dem fehlerhaften Einspruch aus 2023: Da Sie nur gegen den Grundsteuermessbetrag Einspruch erhoben haben und dieser möglicherweise nicht bearbeitet wurde, sollten Sie beim Finanzamt nachfragen, ob der Einspruch eingegangen ist und wie der Bearbeitungsstand ist. Es ist wichtig, dass Sie nachweisen können, dass der Einspruch fristgerecht eingereicht wurde, was durch das Einschreiben mit Rückschein möglich sein sollte. Falls der Einspruch nicht bearbeitet wurde, könnten Sie versuchen, eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu beantragen, wenn Sie glaubhaft machen können, dass Sie unverschuldet an der Einhaltung der Frist gehindert waren.

3. Machbarkeit weiterer Schritte: Ob noch weitere Schritte möglich sind, hängt von der Einhaltung der Fristen ab. Die Festsetzungsverjährung für Steuerbescheide beträgt in der Regel vier Jahre, beginnend mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuer entstanden ist. Da der Bescheid aus 2023 stammt, könnte die Verjährung noch nicht eingetreten sein. Es wäre sinnvoll, die genauen Fristen und Möglichkeiten mit einem Steuerberater oder einem Anwalt zu klären.

4. Bewertung des Grundsteuerwerts: Der von Ihnen als zu hoch empfundene Grundsteuerwert von 168.900 € könnte ein Ansatzpunkt für den Widerspruch sein, insbesondere wenn Sie nachweisen können, dass der Wert aufgrund der Lage und der Eigenschaften der Immobilie nicht realistisch ist. Allerdings ist die Bewertung des Grundsteuerwerts oft standardisiert und basiert auf pauschalen Bodenrichtwerten, was im Kontext als problematisch beschrieben wird.

Insgesamt sollten Sie die Fristen genau prüfen und gegebenenfalls rechtzeitig Widerspruch einlegen. Eine detaillierte Prüfung der Bescheide und der zugrunde liegenden Berechnungen wäre ratsam, um die Erfolgsaussichten eines Widerspruchs oder einer Klage besser einschätzen zu können. Für eine Erstberatung können Sie mich gerne unter der im Profil hinterlegten E-Mail-Adresse erreichen.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


El-Zaatari
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Mohamed El-Zaatari

Rückfrage vom Fragesteller 9. Mai 2025 | 12:24

Sehr geehrter Herr El-Zaatari,

vielen Dank für Ihre Antwort. Wir werden Ihre Empfehlungen sorgfältig abarbeiten..und befolgen.
Insbesondere beim Kontakt mit dem Finanzamt sollten keine weiteren Fehler unterlaufen.
Der Widerspruch gegen den aktuellen Grundsteuerbescheid wird fristgemäß- und diesmal hoffentlich ohne formale Fehler- eingereicht.

Die Nachfrage nach dem Bearbeitungsstand unseres Widerspruchs werden wir schriftlich formulieren - persönlich im FA abgeben, quittieren lassen, ggf. persönlich nachfragen - soweit möglich.
In Abhängigkeit von der Antwort werden wir weiter entscheiden.
In welches Rechtsgebiet fällt unser "Fall", Verwaltungsrecht, Steuerrecht ?

Viele Grüße + ein schönes WE,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Mai 2025 | 14:38

Vielen Dank für Ihre Nachricht. Sie sollten einen Steuerrechtlicher konsultieren.

Mit freundlichen Grüßen

El-Zaatari
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 9. Mai 2025 | 12:28

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