Belästigung durch Zigarillorauch

10. Mai 2007 11:55 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Hallo.Ich wohne mit meiner Familie seit über 30 Jahren in einem schönen Haus mit Garten.Im Sommer halten wir uns immer viel im Freien auf.Vor wenigen Jahren zog ein neuer Mieter auf das Nachbargrundstück.Seit etwa einem Jahr kommt es von seiten des Nachbarn zu einer enormen Geruchsbelästigung durch seinen hohen Konsum an Zigarillos, beider Ehepartner.Es handelt sich um eine extreme Geruchsbelästigung.Da deren Wohnhaus inklusive der Sitzterasse,auf der ausschließlich geraucht wird, extrem nah an unser Grundstück grenzt,zieht der Qualm ungehindert auf unser Terrain.Meine Mutter ist schwer krank.Ihr Zimmer liegt im EG in unmitelbarer Nähe zum Nachbarhaus.Wenn man bei Ihr das Fenster zum lüften öffnen will, fällt man fast um so stinkt das draußen.Unser Grundstück ist etwa doppelt so groß wie das andere,aber selbst weit entfernt ist man dem Gestank ausgeliefert.Jeden Abend wenn ich nach hause komme und mich im garten erholen will, das selbe Theater.Ich habe den Nachbarn auch schon darauf hingewiesen.Mündlich gebeten etwas gegen den Gestank zu tun. Es ist nichts passiert.Kann ich hier im Rahmen des Immissionschutzgesetzes BGB 906 dagegen vorgehen.Hat es Sinn mit einer Anzeige zu drohen?Soll ich den Mieter noch einmal schriftlich ermahnen etwas gegen den gestank zu unternehmen?
10. Mai 2007 | 13:11

Antwort

von


(481)
Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail: info@so-geht-recht.de
Sehr geehrter Fragesteller,

die Gerichtspraxis geht dahin, dass wegen des Rauchens im Freien kein Unterlassungsanspruch zugunsten der Nachbarn besteht.

Das AG Bonn hat mit Urteil 6 C 510/98 am 09.03.1999 festgestellt, dass das Rauchen einer Zigarette auf dem eigenen Balkonen zulässig ist, da das Rauchen im Rahmen des nach Art. 2 GG geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts liegt. Die Rechtsordnung gewährt Dritten nicht ein tabakrauchfreies Wohnen in verdichteten Wohngebieten. Ähnlich hat das AG Wennigsen mit Urteil vom 14.9.2001 (9 C 156/01, WuM 2001,487) entschieden. Ein gegenteiliges, für Sie positives Urteil ist meines Wissens für das Rauchen im Freien bislang nicht veröffentlicht worden.

Meines Erachtens sollten Sie versuchen, eine einvernehmliche Lösung mit dem Nachbarn zu treffen. Ein Lösung zur Güte wäre die Vereinbarung von Raucherzeiten und rauchfreien Zeiten. Machen Sie dem Nachbarn einen schriftlichen Vorschlag mit verbindlichen Zeiten. Ein Vorgehen auf dem Rechtsweg ist in diesem Fall mit einem hohen Kostenrisiko für Sie verbunden. Zudem wird das Nachbarschaftsverhältnis sicherlich belastet werden, was bei einem Einvernehmen vermieden werden kann.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick verschafft zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Matthes
Rechtsanwalt


ANTWORT VON

(481)

Fuhrstr. 4
58256 Ennepetal
Tel: 0 23 33 / 83 33 88
Web: https://www.rechtsanwalt-ennepetal.com
E-Mail: info@so-geht-recht.de
RECHTSGEBIETE
Zivilrecht, Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt Verkehrsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Nachbarschaftsrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118979 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...