Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zu viel gezahlte Sozialbeiträge können bis zu 4 Jahre rückwirkend zurück gefordert werden.
Fordern Sie die AOK auf, Ihnen den Bescheid vorzulegen. Legen Sie gleich vorsorglich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ein und fordern Sie zugleich eine Neuberechnung nach tatsächlichem Einkommen.
Dann ist die KK verpflichtet, den angeblichen Bescheid zu prüfen und die Berechnung anzupassen.
Gegen den neuen Bescheid kann dann ggf. mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
zu viel gezahlte Sozialbeiträge können bis zu 4 Jahre rückwirkend zurück gefordert werden.
Fordern Sie die AOK auf, Ihnen den Bescheid vorzulegen. Legen Sie gleich vorsorglich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ein und fordern Sie zugleich eine Neuberechnung nach tatsächlichem Einkommen.
Dann ist die KK verpflichtet, den angeblichen Bescheid zu prüfen und die Berechnung anzupassen.
Gegen den neuen Bescheid kann dann ggf. mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen