Beitrag Krankenversicherung

1. Januar 2019 20:32 |
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Sozialversicherungsrecht


Ich bin seit 2010 Kleinunternehmer und gleichzeitig in einem Angestelltenverhältnis.
Von meinem AG wurde ich zum 30.4.2015 gekündigt.
Zum 28.10.2015 wurde ich wieder eingestellt.

Am 26.2.2016 erhielt ich von der AOK die Aufforderung zur Zahlung der Krankenversicherungsbeiträge für den Zeitraum 1.5.2015 - 27.10.2015 : 5 x 711,57 + 1 x 701,24 Euro = 4259,09 Euro.
Per Mail habe ich der AOK mehrmals mitgeteilt, daß ich selbstständig war, wodrauf aber nicht eingegangen wurde.
Am 3.6.2016 wurde mir mitgeteilt, daß das Ganze jetzt rechtskräftig sei, da ich dem Beitragsbescheid nicht widersprochen hätte und meine Selbstständigkeit nicht mehr berücksichtigt werden könnte.
Ich habe aber keinen Beitragsbescheid erhalten. Nur immer wieder neue Aufstellungen und Beitragsberechnungen, aber keinen ausgewiesenen Beitragsbescheid.

Nun zahle ich seit geraumer Zeit den Betrag in Raten ab. Kann man da noch was machen, oder ist es zu spät ?
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

zu viel gezahlte Sozialbeiträge können bis zu 4 Jahre rückwirkend zurück gefordert werden.

Fordern Sie die AOK auf, Ihnen den Bescheid vorzulegen. Legen Sie gleich vorsorglich einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X ein und fordern Sie zugleich eine Neuberechnung nach tatsächlichem Einkommen.

Dann ist die KK verpflichtet, den angeblichen Bescheid zu prüfen und die Berechnung anzupassen.

Gegen den neuen Bescheid kann dann ggf. mit Widerspruch und Klage vorgegangen werden.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
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