Beistand mitnehmen zu Elterngesprächen

9. November 2018 06:24 |
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Familienrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Aufgrund eines laufenden Verfahrens bzgl. Umgang / Wechselmodell sind beide Eltern verpflichtet in der Caritas Mediationen wahrzunehmen.
Ist es möglich hierfür einen Beistand mitzunehmen?
Was wären Gründe hierfür?
Und im Falle einer Ablehnung, sind die Gespräche wahrzunehmen?
9. November 2018 | 07:11

Antwort

von


(743)
Saalestraße 20
63667 Nidda
Tel: 06043 801 59 60
Web: https://ra-krueckemeyer.de
E-Mail: info@ra-krueckemeyer.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ich beantworte Ihre Frage auf Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben. Bitte beachten Sie, dass schon geringe Abweichungen im Sachverhalt zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Im Rahmen einer Mediation ist erlaubt, worauf die Parteien sich einigen können.
Wenn Sie sich ohne Beistand nicht in der Lage sehen, die Gespräche zu führen, so wäre dies der Gegenseite mitzuteilen. Die Gespräche können somit schon an dieser Bedingung scheitern.
Wie sinnvoll es ist, eine Mediation mit einem Rechtsbeistand oder einem Freund (evtl. dem neuen Lebensgefährten) zu besuchen, steht auf einem anderen Blatt. Als Anwalt ist gerade die Interessenwährung des Mandanten entscheidend, in der Mediation soll über eben diese Interessen hinausgegangen werden. Anwälte ohne mediativen Hintergrund sind hier häufig hinderlich.
Freunde oder Partner sind zumeist (wenigstens unbewusst) daran interessiert die Stimmung anzuheizen. Auch dies ist hinderlich.

Klären Sie mit der Ganzen, warum Sie das Gefühl haben, einen Beistand zu benötigen. Wenn diese sich darauf nicht einlässt, können Sie die Gespräche hieran scheitern lassen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Ausführungen weiter geholfen zu haben. Sollten Rückfragen bestehen, nutzen Sie bitte die kostenlose Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen

Krueckemeyer
Rechtsanwalt


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