Baulärm

4. September 2008 11:05 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Baurecht, Architektenrecht


Wir lassen z.Zt. durch Handwerksbetriebe unser Haus grundlegend renovieren. Es entsteht erheblicher Baulärm, z.B. durch Mauerschlitzfräsen des Elektrikers, Deckendurchbruch des Sanitärbetriebes usw. Die Handwerker machen von 12 bis 13 Uhr Mittagspause. Ein Nachbar, von der gegenüberliegenden Straßenseite, verlangt nun eine mindestens 2stündige Ruhepause. Bin ich oder die einzelnen Handwerksbetriebe für die Einhaltung von Ruhezeiten verantwortlich und wie sind diese gesetzlich geregelt?
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

unter Zugrundelegung des von Ihnen geschilderten Sachverhaltes und in Ansehung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt:

Als Bauherr/in sind Sie für die Einhaltung der Ruhezeiten verantwortlich bzw. dazu angehalten, die ausführenden Gewerke zu einer entsprechenden Einhaltung zu ermahnen.

Die örtlichen Ruhezeiten können Sie üblicherweise der Ortssatzung entnehmen.

---
Abschließend erlaube ich mir, Sie auf Folgendes hinzuweisen: Bei der vorliegenden Antwort, welche ausschließlich auf Ihren Angaben basiert, handelt es sich lediglich um eine erste rechtliche Einschätzung des Sachverhaltes. Diese kann eine umfassende Begutachtung nicht ersetzen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung völlig anders ausfallen.

Ich hoffe Ihnen einen ersten Überblick gegeben zu haben und stehe Ihnen gerne weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen

Kristin Pietrzyk
Rechtsanwältin

Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...