Bau Eigenheim / Anmeldung bei BG Bau vergessen

| 23. März 2015 14:35 |
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Baurecht, Architektenrecht


Beantwortet von


15:46

Zusammenfassung

Was erwartet mich, wenn ich die Anmeldung bei der BG BAU vor dem Baubeginn vergessen habe?

Wenn Sie sich nachträglich anmelden, werden Sie die Beiträge nachzahlen müssen. Melden Sie sich allerdings nicht, kann neben der Nachzahlung noch ein Bußgeld verhängt werden, welches mögliche Nachzahlungen deutlich übersteigen dürfte. Sie sollten daher wahrheitsgemäße Angaben machen, denn dann besteht eine hohe Chance, dass kein Bußgeld verhängt wird.

Hallo!

Ich baue seit Juni 2014 ein Eigenheim. Der Großteil der Bauarbeiten geht über Firmen, der Rest wird in Eigenleistung von mir, meinem Vater, Bruder und Schwiegervater geleistet. Bisher habe ich aber noch keine ANMELDUNG bei der BG Bau durchgeführt (ich habe es schlicht vergessen und nicht daran gedacht). Ich habe aber auch noch kein Schreiben von der BG Bau erhalten.

Wie soll ich mich verhalten? BG Bau anrufen und nachträgliche Anmeldung durchführen?
23. März 2015 | 15:19

Antwort

von


(2929)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,


grundsätzlich sind alle Personen, die als Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten herangezogen werden, zu melden, wobei zu solchen Hilfskräften auch mithelfende Familienangehörige gehören.


Sie werden nachzahlen müssen. Melden Sie aber nicht, wird neben der Nachzahlung noch ein Bußgeld verhängt werden können, welches mögliche Nachzahlungen deutlich übersteigen dürfte.


Führen Sie also die Anmeldung unverzüglich durch.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


Rückfrage vom Fragesteller 23. März 2015 | 15:28

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gebe ich dann bei der Online-Anmeldung als Baubeginn den tatsächlichen Termin von August 2014 an, richtig?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 23. März 2015 | 15:46

Sehr geehrter Ratsuchender,


richtig, Sie müssen den tatsächlichen Baubeginn angeben. Es nützt nichts, dabei verbotenerweise etwas "schönen" zu wollen.

Nachzahlen werden Sie sowieso müssen und nur bei wahrheitsgemäßen Angaben wird dann eine hohe Chance bestehen, dass kein Bußgeld verhängt wird.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg

Bewertung des Fragestellers 23. März 2015 | 15:29

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