Antwort
vonRechtsanwalt Thomas Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26726
Web: https://www.ra-bohle.de
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
grundsätzlich sind alle Personen, die als Hilfskräfte in arbeitnehmerähnlicher Form zu den Eigenbauarbeiten herangezogen werden, zu melden, wobei zu solchen Hilfskräften auch mithelfende Familienangehörige gehören.
Sie werden nachzahlen müssen. Melden Sie aber nicht, wird neben der Nachzahlung noch ein Bußgeld verhängt werden können, welches mögliche Nachzahlungen deutlich übersteigen dürfte.
Führen Sie also die Anmeldung unverzüglich durch.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Gebe ich dann bei der Online-Anmeldung als Baubeginn den tatsächlichen Termin von August 2014 an, richtig?
Sehr geehrter Ratsuchender,
richtig, Sie müssen den tatsächlichen Baubeginn angeben. Es nützt nichts, dabei verbotenerweise etwas "schönen" zu wollen.
Nachzahlen werden Sie sowieso müssen und nur bei wahrheitsgemäßen Angaben wird dann eine hohe Chance bestehen, dass kein Bußgeld verhängt wird.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg