Bankkredit nicht bezahlt

| 12. Mai 2009 10:54 |
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Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,

Mein Mann hat 1997 einen Kredit aufggenommen in Höhe von ca. 14000 € (damals natürlich noch DM). Das Geld war für seinen Vater, ein Umstand der natürlich nirgends schriftlich niedergelegt wurde und der Bank auch nicht bekannt war. Nun hat der Vater damals ca. 2100 € zurückbezahlt und dann seine Zahlungen eingestellt. Dann passierte ganz offensichtlich erstmal nicht viel, wahrscheinlich ein paar Mahnungen, mein Mann zog einige Male um und so hat sich vielleicht die Spur "verwischt", jedenfalls hörte und sah man nichts mehr von der Bank.

2005 leistete mein Mann mal eine Eidesstattliche Versicherung, was dann wohl auch die Bank zum Schweigen brachte, aber letzte Woche erhielten wir dann auf einmal Post von der Bank, mit der Aufforderung, mein Mann möge doch bitte eine andere Sicherheit bereitstellen, die Bank habe erfahren, dass das damals angegebene Auto nicht mehr in Betrieb sei (ich dachte immer, man müsse der Bank den Fahrzeugbrief überlassen?).

Ich rief dann mal bei der Bank an und bat darum, man möge uns doch bitte mal eine Aufstellung der scheinbaren Schuld zukommen lassen, da mittlerweile keiner mehr wußte um was es hier eigentlich geht. Diese Aufstellung haben wir natürlich postwendend bekommen und die Bank möchte nun nicht mehr 14000 € sondern ganze 29000 €!!!

Mein Schwiegervater stellt sich blöd, behauptet das könne alles nicht sein und er wisse von nichts, wir können ihn auch nicht größer zu irgendwelchen Zahlungen zwingen, da er mittlerweile Rentner ist, total überschuldet und in Beratung bei einer Schuldnerberatung die mit ihm wohl in die private Insolvenz geht.

Meine Fragen:

Können wir irgendwie den Gesamtbetrag "zurückschrumpfen" auf die ursprüngliche Summe und mit der Bank eine Ratenzahlung vereinbaren? Was haben wir für Argumentationsstränge? Bekommt mein Mann irgendwie zumindest teilweise den Kopf aus der Schlinge?

Schließlich haben die sich ja nun auch 10 Jahre Zeit gelassen ohne größeres zu unternehmen und fordern jetzt eine andere Sicherheit und nicht etwa den geschuldeten Betrag!

Haben wir irgendwie die Möglichkeit meinen Schwiegervater "mit ins Boot" zu holen? Im Grunde ist es bei ihm ja egal wie hoch seine Schulden noch werden.

Kommt die Bank auch an mein Geld ran, da wir mittlerweile verheiratet sind und ohne Ehevertrag?

Vielleicht noch ein Wort zum Einkommen meines Mannes: Er verdient ca. 1600 € netto, davon zahlt er an zwei Kinder 600 € Unterhalt und sollte sich natürlich auch noch an unseren gemeinsamen Lebenshaltungskosten beteiligen.

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Freundliche Grüße,
Nicole
Sehr geehrter Fragestellerin,

gerne beantworte ich ihre Frage wie folgt:

Si sollten zunächst überprüfen wie sich die Forderung entwickelt hat. Es erscheint mit auch unter Zugrundelegung eines hohen Kreditzinses schier unmöglich zu sein, dass die Schuld sich verdoppelt hat. Erst Recht vor dem geschilderten Hintergrund, dass sogar Rückzahlungen in nennenswerter Höhe erfolgt sind (2.100 EUR).

Angesichts Ihrer Sachverhaltsschilderung unterstelle ich, dass für einen längeren Zeitraum keine Zahlungen an die Bank erfolgt sind, weil auch kein Kontakt bestanden hat. Möglicherweise können Sie daher Verjährung einwenden. Die Regelverjährung beträgt für den Darlehensrückzahlungsanspruch 3 Jahre und beginnt mit Schluss des Jahres in dem der Anspruch entstanden ist. Da bereits seit 10 Jahren kein Kontakt bestanden hat, erscheint eine Verjährung aufgrund Ihrer Sachverhaltsschilderung möglich.

Sie sollten die Bank noch einmal schriftlich (!) auffordern eine Forderungsaufstellung vorzulegen, aus der nicht nur der Schuldsaldo sondern auch dessen Entwicklung ersichtlich ist. In diesem Schreiben sollten Sie vorsorglich auch die Einrede der Verjährung gegen die Forderung erheben.

Des Weiteren sollten Sie die finanzielle Situation Ihres Mannes darlegen. Bei den geschilderten Summen liegt das anzurechnende Einkommen Ihres Mannes unwesentlich über der Pfändungsgrenze, so dass die Bank im Ernstfall nicht mit Zahlungen rechnen kann. Wenn gleichwohl für den Fall, dass keine Verjährung eingetreten sein sollte Zahlungsbereitschaft gegenüber der Bank signalisiert wird, dann können Sie dies auch mit einer Forderung verbinden, die Schuld auf eine vertretbare Hohe zu bringen (in Betracht kommt die Anfangsschuld) und zinslos zu stellen. Auch kommt ein Vergleichsvorschlag in Betracht, da die Banken oftmals Problemfälle gerne schnell erledigen und dann auch zu Teilverzichten bereit sind. Sie müssen aber bei all Ihren Vorschlägen gegenüber der Bank bedenken, dass diese nur dann einwilligt, wenn der Vorschlag wirtschaftlich vernünftig und gerechtfertigt ist, d.h. sich als wirklich an den tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Ihres Mannes orientiert.

Den Vater kann man nach dem geschilderten Sachverhalt ebenso wenig ins Boot holen wie Sie (keine Sippenhaft), da der Vertragspartner der Bank Ihr Mann ist. Auch freiwillig wird die Bank keine Schuldübernahme auf eine insolvente Person akzeptieren.

Schließlich ist nachvollziehbar weshalb die Bank nun eine Sicherheit fordert, wo doch offenbar in den letzten 10 Jahren keine Zahlungen erfolgt sind. Sie sollten die Bank nach dem Grund fragen. Wichtig ist, dass Sie alles schriftlich dokumentieren und daher die Bank anschreiben (mit oben dargestelltem Inhalt) und nicht bloß telefonieren.
Bewertung des Fragestellers 12. Mai 2009 | 13:19

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