Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
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10117 Berlin
Tel: 03036445774
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Leider gibt es keine Möglichkeit, aus diesem Vertrag herauszukommen.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.
Sehr geehrter Herr Weber,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ich habe in der Vergangenheit mit Mitarbeitern gesprochen, diese haben auch solche Verträge gehabt und wiedersprechen immer dieser Forderung wiedersprochen und bis jetzt kam nichts.
Was ist wenn ich aus wichtigem Grund kündige?
MfG
Sehr geehrter Ratsuchender,
wenn Sie von sich aus kündigen und vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses die Prüfung bestehen, wären Sie gemäß Ihrer Darstellungen rückzahlungspflichtig.
Wenn andere Mitarbeiter mit gleichen Verträgen tatsächlich erfolgreich den Forderungen widersprochen haben, sollten Sie Ihren Arbeitsvertrag umgehend einem örtliche Kollegen Ihres Vertrauens zur eingehenden Beurteilung vorlegen.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber