23. Februar 2019
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09:39
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Wübbe
Auf der Vierzig 11
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E-Mail: info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
So einfach ist die Frage leider nicht zu beantworten. Wie so oft im Recht kommt es erst einmal auf den Vertrag an, mit dem Sie das Video vom Rechteinhaber erworben haben. Der Vertrag mitsamt dem AGB regelt, in welchem Umfang das Video verwendet werden darf.
Soweit vereinbart, darf das Video im Unterricht verwendet werden. Je nach Kursart heißt im Unterricht auch, dass es von zu Hause online angeschaut werden. Nur darf keine Vervielfältigung stattfinden oder ein Download.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Michael Wübbe