Aus- Weiterbildungsbetrieb: Verwendung von Lernvideos im Unterricht

21. Februar 2019 15:55 |
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Beantwortet von

Zusammenfassung

Verwendbarkeit von gekauften Lernvideos.

Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Aus- Weiterbildungsbetrieb in Privater Trägerschaft (GmbH) und anerkannt von Regierungspräsidium ( USt- Befreiung), sowie die zulassung von Staatlichen Förderungen (Bildungsgutschein über AZAV).

Mein Anliegen ist recht simpel erklärt, und hoffenlich auch einfach beantwortet.

Wenn eine GmbH ein Lernvideo von einem anbieter Kauft. Können Sie diese(s) intern den Teilnehmern bereitstellen bzw. ergänzend zum Unterricht verwenden (kein online Zugriff oder veröffentlichung nur Hausintern).

ggf. Wichtig ist noch das ein Lernvideo maximal 0.1% des Gesamten Lerninhaltes beinhaltet.


23. Februar 2019 | 09:39

Antwort

von


(196)
Auf der Vierzig 11
50859 Köln
Tel: 0221 - 95819261
Web: https://www.wuebbe-rechtsanwalt.de
E-Mail: info@wuebbe-rechtsanwalt.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

So einfach ist die Frage leider nicht zu beantworten. Wie so oft im Recht kommt es erst einmal auf den Vertrag an, mit dem Sie das Video vom Rechteinhaber erworben haben. Der Vertrag mitsamt dem AGB regelt, in welchem Umfang das Video verwendet werden darf.

Soweit vereinbart, darf das Video im Unterricht verwendet werden. Je nach Kursart heißt im Unterricht auch, dass es von zu Hause online angeschaut werden. Nur darf keine Vervielfältigung stattfinden oder ein Download.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Michael Wübbe

ANTWORT VON

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