16. Januar 2022
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16:31
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
Tel: 0202 697 599 16
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn die Firma die Provision zurück verlangen kann, dann kann die Firma als Vertragspartner von Ihnen keinen Schadenersatz verlangen, weil die Provision als Schaden nicht entstanden ist.
Da Sie frei darin sind Verträge abzuschließen sind Sie auch im Verhältnis zum Headhunter nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Einerseits weil mit dem Headhunter bereits kein Vertrag besteht und andererseits auch, weil er gegen Sie keinen Anspruch hat, dass Sie vertragliche Vereinbarungen mit anderen einhalten und Verträge fortführen. Man könnte Sie umgekehrt auch nicht zur Arbeitsleistung zwingen.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-