Aufhebung Arbeitsvertrag vor Antritt

| 16. Januar 2022 15:58 |
Preis: 35,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich möchte einen Arbeitsvertrag für eine neue Stelle durch einen Aufhebungsvertrag aufheben lassen. Es haben sich Umstände ergeben, weswegen ich die Stelle nicht mehr antreten möchte.

Die Vermittlung der Stelle kam durch einen Headhunter zustande, der auf den zukünftigen Arbeitgeber zugegangen ist und den Kontakt hergestellt hat. Dafür zahlt der Arbeitgeber natürlich eine Provision.

Bin ich bei Aufhebung des Arbeitsverhältnisses zu Schadenersatz bzgl dieser Provision verpflichtet? Der Headhunter muss die Provision zurück zahlen sofern das Arbeitsverhältnis nicht über die Probezeit hinaus geht. Ich habe keinerlei Vertrag mit diesem Headhunter. Im aktuellen Arbeitsvertrag steht auch nicht bzgl einem Schadenersatz. Nur eben dass eine vorzeitige Kündigung nicht möglich ist.

Danke
16. Januar 2022 | 16:31

Antwort

von


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E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
Sehr geehrter Fragsteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Wenn die Firma die Provision zurück verlangen kann, dann kann die Firma als Vertragspartner von Ihnen keinen Schadenersatz verlangen, weil die Provision als Schaden nicht entstanden ist.

Da Sie frei darin sind Verträge abzuschließen sind Sie auch im Verhältnis zum Headhunter nicht zum Schadensersatz verpflichtet. Einerseits weil mit dem Headhunter bereits kein Vertrag besteht und andererseits auch, weil er gegen Sie keinen Anspruch hat, dass Sie vertragliche Vereinbarungen mit anderen einhalten und Verträge fortführen. Man könnte Sie umgekehrt auch nicht zur Arbeitsleistung zwingen.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


Bewertung des Fragestellers 16. Januar 2022 | 16:42

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