Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:
Zunächst sollten Sie abklären, ob zwischen Ihren Eltern und der zuständigen Behörde eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht, oder ob die Stadt die bislang erfolgte Teilzahlung des fälligen Betrages stillschweigend geduldet hat.
Sofern eine wirksame Vereinbarung mit der Stadtverwaltung besteht, welche Ihre Eltern zur Zahlung in Raten berechtigt, wäre das angedrohte Vorgehen der Verwaltung bei rechtzeitiger Entrichtung der jeweiligen Raten nicht gerechtfertigt.
Sollte eine solche Ratenzahlungsvereinbarung nicht bestehen, ist es der Behörde unbenommen, auch bei mehr als hälftiger Begleichung des fälligen Betrages entsprechende Schritte zur Eintreibung des noch offenen Betrages einzuleiten.
Allein aus der stillschweigenden Entgegennahme der bisherigen Raten lässt sich eine Verwirkung der rechtlichen Möglichkeiten der Behörde zur Geltendmachung der Forderung leider nicht entnehmen.
Sofern die Stadtverwaltung auf ihrer Ansicht beharrt und eine weitere Ratenzahlung auch bei nochmaligem Versuch einer dahingehenden Einigung nicht akzeptiert, sollten Ihre Eltern versuchen, den fälligen Restbetrag möglichst zeitnah, aber zumindest im angedachten Zeitraum zur Zahlung zu bringen.
Ich bedauere Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der vorliegenden Antwort lediglich um eine erste rechtliche Überprüfung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts handelt. Diese erfolgte ausschließlich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und kann eine ausführliche rechtliche Beratung und Begutachtung nicht ersetzen. Durch das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die Prüfung auch gegenteilig ausfallen.
Gern stehe ich Ihnen weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt
unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage zusammenfassend wie folgt beantworten:
Zunächst sollten Sie abklären, ob zwischen Ihren Eltern und der zuständigen Behörde eine Ratenzahlungsvereinbarung besteht, oder ob die Stadt die bislang erfolgte Teilzahlung des fälligen Betrages stillschweigend geduldet hat.
Sofern eine wirksame Vereinbarung mit der Stadtverwaltung besteht, welche Ihre Eltern zur Zahlung in Raten berechtigt, wäre das angedrohte Vorgehen der Verwaltung bei rechtzeitiger Entrichtung der jeweiligen Raten nicht gerechtfertigt.
Sollte eine solche Ratenzahlungsvereinbarung nicht bestehen, ist es der Behörde unbenommen, auch bei mehr als hälftiger Begleichung des fälligen Betrages entsprechende Schritte zur Eintreibung des noch offenen Betrages einzuleiten.
Allein aus der stillschweigenden Entgegennahme der bisherigen Raten lässt sich eine Verwirkung der rechtlichen Möglichkeiten der Behörde zur Geltendmachung der Forderung leider nicht entnehmen.
Sofern die Stadtverwaltung auf ihrer Ansicht beharrt und eine weitere Ratenzahlung auch bei nochmaligem Versuch einer dahingehenden Einigung nicht akzeptiert, sollten Ihre Eltern versuchen, den fälligen Restbetrag möglichst zeitnah, aber zumindest im angedachten Zeitraum zur Zahlung zu bringen.
Ich bedauere Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Abschließend möchte ich Sie darauf hinweisen, dass es sich bei der vorliegenden Antwort lediglich um eine erste rechtliche Überprüfung des von Ihnen dargestellten Sachverhalts handelt. Diese erfolgte ausschließlich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben und kann eine ausführliche rechtliche Beratung und Begutachtung nicht ersetzen. Durch das Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen kann die Prüfung auch gegenteilig ausfallen.
Gern stehe ich Ihnen weiterführend, insbesondere im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion, zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Maik Elster
Rechtsanwalt