24. März 2024
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10:13
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
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E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben wie folgt beantworten möchte:
Sie sollten ihn zur Rückzahlung des Kaufpreises auffordern, und da eine Frist von 14 Tagen setzen. Nach Ablauf der Frist können Sie einen Mahnbescheid beantragen, sollten aber besser einen örtlichen Anwalt einschalten, der den Fall vollständig überprüft, um teure Fehler/Missverständnisse zu vermeiden.
Natürlich sollten Sie auch genau überprüfen, ob die Rückgabefrist eingehalten wurde.
Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Robert Weber
Rechtsanwalt