15. Juni 2025
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08:50
Antwort
vonRechtsanwältin Christina Schmauch
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anhand der von Ihnen übermittelten Informationen möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten: Entscheidend ist der Abstand zur Grundstücksgrenze. Aufgrund Ihrer Schilderung gehe ich davon aus, dass die Masten direkt auf der Grenze errichtet werden sollen, was in diesem Fall dann nicht zulässig wäre, da der Mindestabstand von 3 Metern unterschritten wird. Da es in den einzelnen Bundesländern nach der jeweiligen Bauordnung möglicherweise andere Abstandsflächen gibt, sollten Sie auf jeden Fall bei der zuständigen Baubehörde nachfragen, welche Bedingungen genau eingehalten werden müssen. Als Betroffener müssen Sie von den geplanten Maßnahmen auch informiert/angehört werden, damit Sie die Möglichkeit haben, ggf. Widerspruch bzw. Klage einzureichen. Wenn bereits mit der Errichtung begonnen wurde, könnte eventuell durch einen Eilantrag bis zur endgültigen Prüfung zunächst der weitere Bau gestoppt werden. Ich gehe davon aus, dass die Deutsche Bahn AG eine entsprechende Genehmigung für das Errichten der Stromoberleitung hat, aber auch dieser Umstand kann über die Baubehörde geklärt werden.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit dieser ersten Auskunft helfen. Für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung.
Rechtsanwältin Christina Schmauch