18. Februar 2005
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12:53
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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es ist zwar grundsätzlich möglich, Verträge auch mündlich zu schließen.
So, wie Sie den Sachverhalt schildern, kommt mir die Sache recht komisch vor, insbesondere, da leider nichts darüber geschrieben worden ist, wie und wo der Vertrag/ das Gespräch stattgefunden hat.
Schreiben Sie die Gegenseite an und widerrufen Sie vorsorglich alle abgegebenen Erklärungen; fechten Sie auch vorsorglich an.
Die Gegenseite muss nachweisen, dass und mit welchem Inhalt ein Vertrag geschlossen sein so; so (knapp) wie Sie den Fall schildern, wird das der Gegenseite schwerfallen.
Also: Nicht zahlen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle