7. April 2025
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19:31
Antwort
vonRechtsanwalt Valentin Becker
Meisenweg 14
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in Ihrem Fall sollten Sie zunächst prüfen, ob Sie außergerichtlich zu einer Einigung kommen können. Da Sie über ein Video und den schriftlichen Vertrag verfügen, sprechen die Unterlagen dafür, dass Sie Ihre vertragliche Pflicht erfüllt haben. Dass eine formelle Mängelrüge oder ein Gutachten nicht vorlagen, ist ebenfalls ein starker Punkt zu Ihren Gunsten.
Mögliche Vorgehensweise:
Versenden Sie zunächst ein Schreiben (am besten nachweisbar per Einschreiben), in dem Sie die vollständige Zahlung der Ablöse von 280 € einfordern und dabei auf die vertragliche Verpflichtung hinweisen. Erläutern Sie, dass Sie Ihre Pflicht erfüllt haben und dass Sie eine eigenmächtige Kürzung (einschließlich selbst kalkulierter „Arbeitskosten" und Materialkosten) nicht akzeptieren.
Oftmals lässt sich bereits durch ein solches Schreiben eine Einigung erzielen, ohne dass ein gerichtliches Verfahren notwendig wird.
Sollte die Mieterin nicht reagieren oder die Zahlung verweigern, können Sie ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten. Dieses Verfahren ist kosten- und zeiteffizient, insbesondere bei einem vergleichsweise geringen Streitwert wie 280 €. Das Mahnverfahren können Sie auch ohne anwaltliche Vertretung beim zuständigen Amtsgericht für Mahnsachen beantragen. Hierfür fallen in der Regel geringe Gebühren an, die oft überschaubar sind.
Hier finden Sie die offizielle Seite der zentralen Mahngerichte.:
https://www.online-mahnantrag.de/omahn/Mahnantrag?_ts=1958769-1744047028725&Command=start&info=nein&home=https://www.mahngerichte.de
Viele Grüße