14. Februar 2008
|
13:06
Antwort
vonRechtsanwalt Ingo Bordasch
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ich gehe bei der Beantwortung der Frage davon aus, dass die Haushaltshilfe von der Firma mit Sitz in der Slowakei nicht nur vermittelt wurde, sondern auch bei dieser Firma offiziell angestellt war oder ist.
1.
Eine Entsendung von Arbeitnehmern aus der Slowakei nach Deutschland für die Erbringung von Dienstleistungen im Haushalt (z. Bsp.als Haushaltshilfe) ist z. Zt. grundsätzlich nicht erlaubt, kann aber von der Bundesagentur für Arbeit im Einzelfall genehmigt werden. Dies ergibt sich aus dem Beitrittsvertrag der Slowakei zur EU. Danach kann Deutschland die Entsendefreiheit für bestimmte Dienstleistungen einschränken.
Insoweit ist die Aussage der ZAV richtig. Ich gehe davon aus, dass eine solche Genehmigung nicht vorliegt. Sie sollten jedoch diesbezüglich bei Ihrem Vertragspartner in der Slowakei oder der Haushaltshilfe selbst nachfragen.
2.
Schwarzarbeit ist eine Ordnungswidrigkeit. Gem. § 2 SchwArbG kann jedoch gegen den Auftraggeber eine Geldbuße bis zu 300.000 Euro festgesetzt werden. Die Strafhöhe bemisst sich idR nach dem Ausmaß der Schwarzarbeit.
3.
Gegen Ihren Vertragspartner könnten Sie einen Schadensersatzanspruch haben, wenn Ihnen durch eine Pflichtverletzung ein Schaden entstanden ist. Dazu ist jedoch eine genaue Prüfung der Vertragsunterlagen notwendig.
Ob eine Pflichtverletzung bereits darin zu sehen ist, dass Ihr slowakischer Vertragspartner Sie nicht auf die Rechtslage aufmerksam gemacht hat, ist von hier nicht zu beurteilen.
Ich rate Ihnen dringend einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl mit der Prüfung Ihrer Unterlagen zu beauftragen, damit dieser die weiteren notwendigen Schritte einleiten kann.
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sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen
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Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen.
Ich hoffe, mit der Beantwortung Ihrer Anfrage, weitergeholfen zu haben.
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Für eine weiterführende Interessenvertretung stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Ingo Bordasch
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