13. Juni 2005
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19:46
Antwort
vonRechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.
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ich befürchte, dass das Finanzamt Recht hat. So spricht auch Ludwig Schmidt dafür, dass Ausgleichszahlungen zum laufenden der Gewerbesteuer unterliegenden Gewinn gehört. ( Schmidt Kommentar zum Einkommenssteuergesetz § 24 Randnummer 65; einer der wichtigsten Kommentare im Steuerrecht ).
Auch ein Urteil des Bundesfinanzhofes v. 25.06.1998, Bundessteuerblatt II 1999, Seite 102 spricht dafür, dass die Ausgleichzahlungen noch dem laufenden Gewinn zuzuordnen sind.
Sowohl Rechtssprechung und Literatur sprechen also leider dafür, dass diese Ausgleichzahlung noch dem laufenden Gewerbegewinn von 2000 zuzuordnen ist.
Wird dieser Tatbestand aber von der Literatur und vor allem von der höchstrichterlichen Rechtssprechung so beurteilt, dann kann man leider wenig hiergegen machen.
Mit freundlichen Grüssen
Marcus Glatzel
Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Marcus Alexander Glatzel, Dipl.-Jur.