6. April 2016
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21:16
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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ich gehe davon aus, dass die derzeitige Nutzung bis vor Kurzem gestattet gewesen ist.
Sollte sich die Behörde sodann anders entscheiden, haben Sie auch einen gewissen Bestandsschutz, solange Sie keine Änderung der Nutzung beantragen.
In jedem Falle aber, haben Sie die Möglichkeit, zunächst behördlich und notfalls auch gerichtlich gegen die Entscheidung vorzugehen, die eine Nutzung als Wohnsitz und nicht nur eine Feriennutzung mit Zweckbindung vorsieht.
Ich würde Ihnen daher empfehlen, vom Verpächter den entsprechenden Bescheid zu verlangen und sich auch parallel mit der Baubehörde in Verbindung zu setzen, um eine Bestätigung der derzeitigen Nutzung zu erhalten. Hier sollten Sie den gesamten Sachverhalt, wie auch hier chronologisch schildern und um verbindliche Mitteilung bitten, dass der bisherige Zustand unter Berücksichtigung des Bestandsschutzes einer Nutzung seit 2004 erhalten bleiben kann. Stellen Sie aber klar, dass dies kein Antrag auf Nutzungsänderung ist (können Sie genauso reinschreiben). Je nachdem wie die Entscheidung ausgeht, wären dann entsprechende Rechtsmittel einzulegen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da meine Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt