16. April 2025
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17:20
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wilke
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wenn das Wohnmobil häufig bewegt wird, gilt es nach § 20 BMG legaldefiniert schon nicht als Wohnung.
Die Stadt darf die Anmeldung also nicht ablehnen.
Oder andersherum gedacht, wie soll die Anmeldung erfolgen: „Wohnwagen an der Ecke x Straße oder mittleres Flussufer" ?!
Lassen Sie sich die Ablehnung der Anmeldung ofW. schriftlich geben und legen Sie Widerspruch ein.
Sie können einen Dritten zum Postempfang bevollmächtigen, allerdings muss diesen Service nicht die Stadt oder der Staat bieten.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke
Rückfrage vom Fragesteller
16. April 2025 | 18:48
Kann ich mich bei der Adresse eines Verwandten oder Bekannten anmelden, ohne dass ich eine Miete bezahlen muss?
Brauche ich in diesem Fall eine Vermieterbescheinigung? Wenn Ja, was muss in dieser stehen?
Vielen Dank im Voraus.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
16. April 2025 | 18:53
Sie können sich dort anmelden, wenn Sie dort auch wohnen. Dafür brauchen Sie lediglich eine Wohnungsgeberbescheinigung, die man sich im Netz runterladen kann.
Das geht selbstverständlich auch ohne Miete.
Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke