ohne festen Wohnsitz

| 16. April 2025 15:09 |
Preis: 50,00 € |

Grundrechte


Beantwortet von

Guten Tag,
ich habe keine Wohnung mehr und lebe im Wohnmobil. Die Stadt verweigerte einen Eintrag "ofW" mit der Begründung, ich müsse einen festen Wohnsitz haben. Darf die Stadt dies verweigern?
Kann ich jemand anderen bei der Stadt als Postbevollmächtigten oder Generalbevollmächtigten angeben, der meine Post annehmen darf und muss die Stadt dann ankommende Post an diese Stelle weiter leiten oder den Bevollmächtigten benachrichtigen (z.B. per Email, oder Telefon)?
Wenn ich eine eigene Mailadresse oder Telefonnummer bei der Stadt hinterlege, muss diese mich dann über eingegangene Post informieren?
16. April 2025 | 17:20

Antwort

von


(1782)
Alexander-Puschkin-Str. 59
39108 Magdeburg
Tel: 0391-24306582
Tel: 0176-45636963
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Andreas-Wilke-__l108520.html
E-Mail: ra_wilke@gmx.de
Sehr geehrter Fragesteller,

wenn das Wohnmobil häufig bewegt wird, gilt es nach § 20 BMG legaldefiniert schon nicht als Wohnung.

Die Stadt darf die Anmeldung also nicht ablehnen.

Oder andersherum gedacht, wie soll die Anmeldung erfolgen: „Wohnwagen an der Ecke x Straße oder mittleres Flussufer" ?!

Lassen Sie sich die Ablehnung der Anmeldung ofW. schriftlich geben und legen Sie Widerspruch ein.

Sie können einen Dritten zum Postempfang bevollmächtigen, allerdings muss diesen Service nicht die Stadt oder der Staat bieten.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Rückfrage vom Fragesteller 16. April 2025 | 18:48

Kann ich mich bei der Adresse eines Verwandten oder Bekannten anmelden, ohne dass ich eine Miete bezahlen muss?
Brauche ich in diesem Fall eine Vermieterbescheinigung? Wenn Ja, was muss in dieser stehen?
Vielen Dank im Voraus.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. April 2025 | 18:53

Sie können sich dort anmelden, wenn Sie dort auch wohnen. Dafür brauchen Sie lediglich eine Wohnungsgeberbescheinigung, die man sich im Netz runterladen kann.

Das geht selbstverständlich auch ohne Miete.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke

Bewertung des Fragestellers 16. April 2025 | 18:45

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. April 2025
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Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Strafrecht, Verwaltungsrecht, Vertragsrecht, allgemein, Zivilrecht