illegale Beschäftigung als Au-Pair - Was wären die Folgen?

| 31. März 2023 17:07 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Guten Tag,

aktuell kann ja ein Au-Pair währen seines Aufenthaltes nur 280€ (und evtl. was zusätzliches für Deutschkurs) als "Taschengeld" bekommen und besitzt sonst kein Arbeitserlaubnis.

Mal angenommen; dieser Au-Pair bietet noch zusätzliche Dienstleistungen, wie zum Bsp. Baby-Sitting und verdient durch dieses Bargeld im Monat zum Bsp. 500€ dazu. Aber sein Kunde weißt davon nicht, dass der Au-Pair kein Arbeitserlaubnis hat.
Das wäre ja denke ich mal nicht dass schlimmste, solange niemand das meldet und es nicht nachgewiesen werden kann.

Aber was wäre, wenn dieser Au-Pair "ein paar Mal" zusätzliche Überweisungen an sein Bankkonto bekommen hat und es nicht zurücküberwiesen hat? Sagen wir mal insgesamt 1.500 € und es sei immer ein Geschenk von jemandem gewesen.

Fragen:
Was könnte passieren, wenn jemand das erfahren hat und meldet? Könnte sofort eine Abschiebung drohen? Oder nach der Au-Pair-Laufzeit kann keine weitere Aufenthaltserlaubnis mehr erhalten werden? Könnte der Au-Pair nach diesem Prozess in einem anderen EU-Land "weitermachen", als Student zum Bsp.? Und letzte Frage; Wenn das gemeldet wird, wie schnell sind die Konsequenzen zu erwarten?

Bei Ihrem Antwort sind mir eher die Konsequenzen für Au-Pair wichtig, nicht für die Gastgeber-Familie.
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Es handelt sich um eine illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehungen- da das AuPair weder ein Gewerbe angemeldet hat noch Steuern zahlt, kann dies bei Aufdeckung dazu führen, dass ein Strafverfahren eingeleitet wird (ich gehe mal nicht von Haft aber von Geldstrafe aus).

Somit wäre das absolut zu unterlassen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller 1. April 2023 | 11:39

Vielen Dank für Ihre Antwort.

Ich hätte etwas mehr Details erwartet, da meine Frage ganz spezifisch auf (mögliche) Folgen bezogen sind. Dass es Geldstrafe geben würde, ist völlig nachvollziehbar.

Wie sieht's aber mit der Aufenthaltserlaubnis aus, sowohl in Deutschland als auch in einem anderen EU-Land? Eine Abschiebung wäre also (wahrscheinlich) ausgeschlossen, so wie ich aus Ihrer Antwort verstanden habe.

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 5. April 2023 | 03:50

Die Ausweisung kann schon drohen, wenn eine Straftat vorliegt. Zwar ist dies bei nicht Eu-Bürgern sofort der Fall, nichtsdestotrotz liegt sowohl für den Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer eine Straftat vor - dass das Au-pair zusätzlich nicht versichert ist, ist ebenfalls bei einem Unfall ein Problem.

Bewertung des Fragestellers 6. April 2023 | 14:54

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