haftbefehl_Schulden

| 16. August 2016 20:30 |
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Zwangsvollstreckung, Zwangsversteigerung


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin ein im Ausland lebender Deutscher Buerger (Russische Abstammung) und bekam vor kurzem einen haftbefehl wegen einigen relativ kleinen Schulden bei Deutsche Bank (nutzung von der Kreditkarte im Ausland). In Russland wo ich zur Zeit lebe und arbeite gibt es aber sehr sehr eingeschraenkte moeglichkeit die Ueberweisungen nach Berlin, Deutschland zu realisieren. Die Vermoegenserklaerung kann ich aus diesen Gruenden (Leben ueber Jahren im Ausland) auch nicht unterschreiben. Wass soll man in dem Fall tun? Die ganze mechanismen die Gerichtsvollstreacker vorgeschlagen hat (zu ihm ins Buero zo kommen usw) funktionieren nur fuer die in Deutschland lebende Schuldner. Ich lebe seit jahren im Ausland wo keine Deutsche bank sich aufhaelt will aber mein Pflicht nachkommen und meine Schulden begleichen.

MfG,
Sehr geehrter Fragesteller,

Sie werden – schon um weitere Kosten zu vermeiden – die Forderung so bald wie möglich ausgleichen müssen. Sie sollten sich mit dem Gläubiger in Verbindung setzen, um eine Forderungsaufstellung bitten, und die Forderung begleichen. Sodann haben sich das Verfahren zur Vermögensauskunft und der Haftbefehl erledigt.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, daß diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie im Zweifelsfall gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller 16. August 2016 | 21:11

Sehr geehrter Herr Anwalt, vielen dank, das weiss ich aber auch (ich meine ihren Rat mit DB - Glaeubiger in Verbindung zu setzen). Erstens ist das unmoeglich (aus dem tiefen Ausland). Zweitens wieso schickt der Gerichtsvollzieher das Schreiben an meine in berlin lebende (sehr alte) Eltern? ich persoenlich lebe im Ausland, die muessen an mich persoenlich wenden! Ausserdem gab es in dem Schreiben von Vollzieher keine daten ueber Glaeubiger. Obervollzieher gab Daten von ihm (Sitz in Berlin) und ich habe ihm einen Email geschrieben. Der antwortet aber nicht.

Im Ausland lebende Deutsche muessen auch ihren Recht nachkommen koennen. Mit dem Glaeubiger habe ich keine Verbindung und keine Anschriftsdaten da ich mein Post in berlin nicht sehen kann.

Ist es nicht so, dass wenn ein Schuldner die Schreiben selbst nicht bekommen kann, kann er auch nichts machen?

Vielen vielen dank,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. August 2016 | 21:48

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst einmal fordere ich Sie dringend auf, Ihre soeben abgegebene schlechte Bewertung zurückzunehmen, die Sie vorgenommen haben, bevor Sie die kostenlose Nachfragefunktion nutzten.

Zu Ihrer Nachfrage: Der Gerichtsvollzieher schickt das Schreiben an die Adresse Ihrer Eltern, da ihm diese Adresse vom Gläubiger mitgeteilt wurde.

Auch aus dem „tiefen Ausland" kann man korrespondieren, telefonieren, e-mails schreiben.

Sie selbst geben an, es handele sich um Kreditkartenschulden bei der Deutschen Bank. Die Deutsche Bank können Sie sehr wohl auch vom Ausland aus kontaktieren.

Möglicherweise ist die Zustellung des Vollstreckungstitels fehlerhaft gewesen, weil Sie an der Adresse in Berlin nicht mehr wohnten und abgemeldet waren. Wenn dies der Fall ist, ist auch der Haftbefehl rechtswidrig.

Wenn Sie aus diesem Grund der Auffassung sind, daß die Maßnahmen des Gerichtsvollziehers rechtswidrig sind, sollten Sie einen Rechtsanwalt mit Ihrer Vertretung beauftragen. Unter der Voraussetzung, daß Sie die abgegebene Bewertung zurücknehmen, wäre ich bereit, Sie zu vertreten.

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. August 2016 | 01:03

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"die Antwort betrachtet keine spezifiche komponente die in der Fragestellung erhalten war (Auslandssituation); die Antwort betrachtet den Glaeubiger und nicht den Gerichtsvollzieher (was gefragt wurde); in der Antwort wurde kein mechanismus vorgeschlagen der zum Erfolg fuehrt. "