Sehr geehrter Fragesteller:
gerne beantworte ich Ihre Frage ich auf Grund des dargelegten Sachverhalts wie folgt:
Sie sollten versuchen zu verhindern, dass der Kreditvertrag gekündigt wird, das wäre nämlich die Voraussetzung für eine Klage durch die Bank.
Ansonsten sollten Sie schnellstmöglich die Zahlung der weiteren laufenden Kreditraten aufnehmen und versuchen über den Fehlbetrag mit der Bank eine Lösung durch Teilzahlungen und Stundung des Restbetrages zu erreichen.
Oder Sie versuchen, die Laufzeit des Kreditvertrags zu verlängern um die ausgesetzten Monate. Das erhöht natürlich die monatlichen Zahlungen für Zins und Tilgung, bei dem Betrag aber nur unwesentlich.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick über die bestehende Rechtslage geben und Ihnen damit weiterhelfen.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt
und was wenn er sich weigert das wir die zahlung weiter führen und das offene so klären? und doch klagt? was passiert dann?
Sehr geehrter Fragesteller:
besten Dank für Ihre Nachfrage, die ich wie folgt beantworte:
Letztlich passiert bei einer Klage nur das, dass die Bank einen Titel erwirkt und dann bei Ihnen durch Gerichtsvollzieher bzw. beim Arbeitgeber durch Pfändung vollstrecken wird.
Sie müssen auch damit rechnen, dass eine Meldung an die Schufa erfolgt und Sie daher entsprechend belasted sind, also neue Kredite nur schwer bekommen werden.
Ich hoffe, Ihre Nachfrage damit zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben. Für weiterführende Fragen könnten Sie mich auch unter den angegebenen Kommunikationsmöglichkeiten kontaktieren.
Mit freundlichem Gruß
Michael J. Zürn
Rechtsanwalt