Privates Darlehen - Könnte ich mir sozusagen noch mehr Zeit mit der Rückzahlung lassen, weil der Ver

11. Februar 2010 14:33 |
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Medienrecht


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Sachverhalt:
Ich habe mir im vergangenen Jahr(Anfang September) von einem Freund 5000.-- Euro geliehen,Zinnlos und für sechs Monate.Zu diesem Zweck trafen wir uns in einer norddt. Stadt,in der wir beide nicht wohnen,aber den gleichen Anfahrtweg hatten.Mein Freund holte an diesem Vormittag das Geld von der Bank in Bar ab.Mein Freund fertigte einen handgeschriebenen Vertrag-Darlehensvertrag,beide Namen,Adresse,Laufzeit sechs Monate,beide haben unterschrieben.
Dann übergab er mir das Geld.
Nun schrieb er mich an und erinnerte an die Rückzahlung.
Wir haben uns aber Anfang September 2009 getroffen,somit meine ich,noch bis zum Ende März 2010 für die Rückzahlung Zeit zu haben.
Ganz wichtig noch zu erwähnen:
Mein Freund vergaß auf dem Darlehensvertrag das Datum einzustzen,somit gibt es eigentlich keinen genauen Zeitpunkt,ab wann der Vertrag läuft !!!
Meine Fragen:
1. Muß ich das Geld jetzt,im Februar zurückzahlen,nur weil er meint,wir hätten uns früher getroffen ?
2. Könnte ich mir sozusagen noch mehr Zeit mit der Rückzahlung lassen(April,Mai),weil der Vertrag kein Datum trägt ?
Wie verhält es sich ?
Gruß
Nord1177

11. Februar 2010 | 15:19

Antwort

von


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Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Zunächst möchte ich Sie darauf hinweisen, dass dieses Forum eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern vor allem dafür gedacht ist, eine erste rechtliche Einschätzung zu ermöglichen. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Informationen könnte die rechtliche Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Ihre Fragen beantworte ich hinsichtlich Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes folgendermaßen.

Die Fristberechnung für einen privaten Darlehensvertrag richtet sich nach den allgemeinen Regeln des BGB. Ist für den Beginn der Frist ein Ereignis maßgeblich, so beginnt die Frist gemäß § 187 BGB erst am folgenden Tag. Korrekterweise würde damit die Frist am Tag nach der Geldübergabe zu laufen beginnen. Hier wurde eine Rückzahlungsfrist von 6 Monaten schriftlich im Darlehensvertrag festgelegt. Die Berechnung des Fristendes richtet sich nach § 188 BGB . Da hier wohl kein konkreter Tag als Ende festgelegt wurde, wäre das Fristende am letzten Tag des sechsten Monats, also am 28.02.2010.

Insoweit ist der Darlehensgeber mit Rückforderung fristgerecht.

Ihre Frage nach einer „Fristverlängerung“, weil der Darlehensvertrag kein Datum enthält, ist relevant für die Beweisbarkeit des streitigen Beginns der Darlehenslaufzeit in einem möglichen gerichtlichen Prozess. Insoweit gebe ich zu bedenken, dass auch die von Ihnen angesprochene Abbuchung der Darlehenssumme vom Konto des Darlehensgebers ein starkes Indiz für eine zumindest zeitnahe Geldübergabe ist. Insoweit wäre ein plausibler Spielraum von ein paar Tagen gegeben, welcher wieder rum ebenfalls zum oben aufgezeigten Fristende- 28.02.2010- führt.

Von einer eigenmächtigen Laufzeitverlängerung Ihrerseits, mit der Begründung des fehlenden Datums im Darlehensvertrag, ist auch vor dem Hintergrund des Kostenrisiko eines Gerichtsprozesses, abzuraten.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben.

Beste Grüße

Anja Merkel, LL.M.
Rechtsanwältin


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