Bricht die EU Verfassung nun über den EuGH unser GG in Teilen ?
Sehr geehrte Anwälte,
ist es zu 100 % auszuschliessen und verbürgen sie sich dafür, dass die EU Grundrechecharte niemals das GG anrühren ?
Der Vertrag von Lissabon tritt bald in Kraft.
Nach Art 51 ist dieser nur insoweit gültig, wie es sich um EU Recht handelt.
Weiter steht in Art. 17 der Grundrechtecharte, die zum Vertrag gehört einiges zum Eigentumsrecht, was ins Mietrecht gründet.
Erklären sie mir jetzt im Zusammenhang mit dem Vertrag, inwieweit hier die Grundrechtecharte in Verbindung mit EU und Kommission und den neuen Posten, sowie des Umschwungs der Sicher und Justizpolitik ( rein vom Rat in die Kommission und somit qualifizierte Mehrheiten möglich) hier nun das Mietrecht Sache der EU wird.
Wenn sich das Mietrecht nicht in die Kompetenz der EU verschieben sollte, was ändert sich ansonsten mit dem neuen Vertrag ?
Hier, sowie in anderen Links wird von einer Oberverfassung gesprochen.
Der Staatsrechtes Prof Dr. Murswiek redet davon, dass die EU Verfassung nun die volle Macht hat und die neuen Regeln, wie etwas der Art. 17, wo ja nun der Satz " Eigentum verpflichtet" wie noch im GG in Art. 14 steht nicht mit übernommen wurde.
Bedeutet dies nun eine Verschlechterung der Mieterrechte in Deutschland ?
Quelle.: http://www.deutschland-kontrovers.net/?p=6987
und
http://www.idw-online.de/pages/de/news310403
Quelle.: IDW
Prof. Dr. Dietrich Murswiek
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
Institut für Öffentliches Recht
Uni Freiburg
Es wird ja dort von einem Fehler geredet, der übrigen wegen des Fristablaufs mit Art. 146 GG
konträr läuft und somit die Gültigkeit des GG in Frage steht und somit direkt aufgrund des Haager Kriegsvertrags die direkte Verfassung oder Grundrechtecharte der EU also im Vertrag von Lissabon" direkt eingebettet "
für Deutschland auch für den einzelnen Rechtsverbindlichkeit hat.
Quelle.: http://forum.politik.de/forum/showpost.php?p=8692347&postcount=89
Der neue Posten des EU Außenministers beinhaltet einen kleinen Doppelhut
"Der Hohe Vertreter soll die EU gemeinsam mit dem neuen Präsidenten des Europäischen Rates nach außen vertreten. Er trägt durch seine Vorschläge zur Festlegung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) sowie der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) bei und führt sie im Auftrag des Rates durch. Außerdem ist er einer der Vizepräsidenten der Europäischen Kommission und Vorsitzender im Rat für Auswärtige Angelegenheiten (der aus dem bisherigen Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen herausgelöst wird). Der Hohe Vertreter erhält damit wichtige Posten in gleich zwei bedeutenden EU-Institutionen, nämlich der Europäischen Kommission und dem Rat der EU. Man spricht daher von einem „kleinen Doppelhut“. (Der „große Doppelhut“ wäre die Zusammenlegung von Kommissionspräsident und Präsident des Europäischen Rates, die jedoch im Vertrag von Lissabon nicht vorgesehen ist.)…"
http://de.wikipedia.org/wiki/Hoher_Vertreter_der_EU_für_Außen-_und_Sicherheitspolitik
Weiterhin heisst es " Eine weitere Neuerung des Vertrags von Lissabon betrifft die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Die bisherige Ministerratsformation als Rat für Allgemeine Angelegenheiten und Außenbeziehungen, in der sich die Außenminister der Mitgliedstaaten trafen, wird aufgeteilt in einen Rat für Allgemeine Angelegenheiten und einen Rat für Auswärtige Angelegenheiten. Während es im Rat für Allgemeine Angelegenheiten wie bisher einen halbjährlich zwischen den Mitgliedstaaten wechselnden Vorsitz gibt, wird der Vorsitz des Außenministerrats künftig vom Hohen Vertreter der EU für Außen- und Sicherheitspolitik eingenommen.
Dieses Amt, das (unter der Bezeichnung „Hoher Vertreter für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik“) bereits bisher existierte, wird durch den Vertrag von Lissabon stark aufgewertet. Neben dem Vorsitzenden des Außenministerrats soll er auch Außenkommissar und Vizepräsident der Europäischen Kommission sein. Dieser „Doppelhut“ soll es ihm ermöglichen, die schwierige Koordination der europäischen Außenpolitik zu leiten. Während der Hohe Vertreter bisher lediglich für die Durchführung der Beschlüsse des Ministerrats zuständig war, wird er nun als Ratsvorsitzender und Kommissionsmitglied auch selbstständig Initiative ergreifen und Politikvorschläge machen können. Die bisherige Zusammenlegung der Ämter des Hohen Vertreters und des Generalsekretärs des Rates wird aufgehoben. Außenpolitische Grundsatzentscheidungen können aber weiterhin nur einstimmig vom Rat getroffen werden…."
Dies bedeutet ja, dass die Sicherheit und Justizpolitik in Zukunft nicht mehr einstimmig im Rat gemacht wird, sondern in die Kommission fällt, was dann mit Mehrheit entschieden wird und den Doppelhut erklärt.
Meine einfache daher.:
Wir in Zukunft in der Rechts Sicherheit und Zivilrechtspolitik mehr die EU verantwortlich sein, also auch im Strafrecht und Zivilrecht, wie beispielsweise Mietrecht und dies auf Grundlage des Art. 17 der EU
Grundrechtecharte stellen können ?
Hinweis.: Ich bitte alle wesentlichen Fragen kurz zu beantworten und hier rechtlich fundierte anhand Paragraphen nennende Sache zu beantworten.
Was den Einsatz angeht, richte ich mich ca. für den Bereich anhand der Schätzungen hier und der ungefähren Zeit von zwei Stunden.
MfG
Eingrenzung vom Fragesteller
26. November 2009 | 19:45
Zur Konkretisierung der oben genannten Fragen.:
Es kommt auch nicht drauf an, was hier Politiker machen oder wer das Recht hat, dass Mietrecht zu ändern...
Prof. Dr. Murswieks redet schon davon und stellt fest, dass jeder Bürger der EU das RECHT hat, aufgrund der Oberverfassung bis zu EuGH zu klagen.
Wenn in Zukunt das EuGH sich nicht mehr an das Bundesverfassungs oder BGH hält und die EU hier mit dem Rat Erweiterungen beschliessen, kann das Deutsche Mietrecht schnell verfassungswidrig sein, weil in Art. 17 dieser Charta der Spruch " Eigentum verpflichtet", der dass Mietrecht sozial gestalten soll, nicht mehr enthalten sein wird...
Hat er da Recht ?
http://www.idw-online.de/pages/de/news310403
Eingrenzung vom Fragesteller
27. November 2009 | 19:42
Nochmal eine Anmerkung.::
Art. 1
und 20 GG
werden als Ewigkeitsgesetz gesehen.
Das Bundesverfassungsgericht hat dem Vertrag von Lissabon zugestimmt, offenbar wussten sie garnicht, was sie da zustimmen.
Sie haben ja auch gerügt, dass der Vertrag GERADE noch Verfassungsgemäß ist.
Man muss aufpassen, dass das nich nach hinten losgeht.
In Art. 79 GG
ist dies nochmals genau erklärt, allerdings steht in Art. 146 GG
auch was von der Legitimation des Volkes.
Man muss sich daher schon mal die Frage stellen, ob jetzt nach Wiedervereinigung dieses Grundkonstrukt von Verfassung so noch Gültigkeit hat.
Am deutichsten wird dies in Art. 23 des GG
Ich zitiere
"(1) Zur Verwirklichung eines vereinten Europas wirkt die Bundesrepublik Deutschland bei der Entwicklung der Europäischen Union mit, die demokratischen, rechtsstaatlichen, sozialen und föderativen Grundsätzen und dem Grundsatz der Subsidiarität verpflichtet ist und einen diesem Grundgesetz im wesentlichen vergleichbaren Grundrechtsschutz gewährleistet. Der Bund kann hierzu durch Gesetz mit Zustimmung des Bundesrates Hoheitsrechte übertragen. Für die Begründung der Europäischen Union sowie für Änderungen ihrer vertraglichen Grundlagen und vergleichbare Regelungen, durch die dieses Grundgesetz seinem Inhalt nach geändert oder ergänzt wird oder solche Änderungen oder Ergänzungen ermöglicht werden, gilt Artikel 79 Abs. 2 und 3.
..."
Man siehst also, dass sich die Staatsrechtler mit dem Art. 79 GG
in Verbindung der EU auch schon befasst haben, der Knackpunkt ist nur, dass NUR die Art. 1 , sowie 20 GG
nicht durch die EU verändert werden dürfen.
Wir reden nun übers Mietrecht und dieses ist in Art. 14 GG
geregelt...
Wenn der Bund, sprich die jetzige Regierung, wie nach Art. 23 Abs. 1 GG
hier Hoheitsrechte übertragen, kann dies auch das Mietrecht betreffen ?
Warum sollte dies auch anders sein ?
Ab dann würde, da Art. 14 nicht in Art. 79 GG
erwähnt ist, auch das Mietrecht anhand des EuGH sich oritentieren !
Wie sehen sie das ?