Ein- und Ausfuhrgenehmigung für Messgeräte trotz Carnets zur Messezwecken

17. September 2009 17:52 |
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Internationales Recht


Es liegt ein Carnet für die Ein- und wieder Ausführ von Messgeräten nach Korea vor. Die Messgeräte sollen bei einer Konferenz dort vorgeführt werden. Es handelt sich um hochfrequente Messgeräte (300 gegahertz) die potentiell auch militätisch genutzt werden können. Es handelt sich um eine Klassifizierung als dual use. Die Messgeräte sind jedoch nícht miltärisch sondern für Materialprüfung.
Fragen:

1. Bedarf es trotz Carnets einer Ein- und Ausfuhrgenehmigung?

2. Wenn ja: Welches sind die schlimmst möglichen Folgen, wenn bemerkt wird, dass gegen Ein- oder Ausfuhrbestimmungen verstoßen wurde?

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