Sehr geehrte Ratsuchende,
ich bedanke mich für die eingestellte Frage, die ich Ihnen aufgrund des geschilderten Sachverhalts gerne wie folgt beantworten möchte:
Zunächst schicke ich vorweg, dass Deutsches Recht anzuwenden ist. Elitepartner ist leider nicht verpflichtet, Ihnen bei der Vertragsbeendigung entgegen zu kommen. Haben Sie die Kündigungsfrist versäumt, so verlängert sich das Abo leider automatisch. Sie sollten jedoch in jedem Falle bereits jetzt ordentlich zum nächstmöglichen Termin kündigen. Bei der Frage, wie es sich mit dem Rabatt für Alleinerziehende gestaltet, verhält es sich so, dass Sie den Vertrag nur dann hätten anfechten können, wenn Sie von Elitepartner arglistig getäuscht worden wären oder sich über den Inhalt des Vertrages geirrt hatten. Hier trägt Sie die Beweislast. Stellt sich später heraus, dass Sie einen anderen kostengünstigeren Vertrag hätten abschließen können, so berechtigt dies leider nicht zur Anfechtung. Bei der Frage einer fristlosen Kündigung des Vertragsverhältnisses ist die Frage zu klären, ob Ihnen das Festhalten an dem Vertrag bis zum Ende bei ordentlicher Kündigung unzumutbar wäre. Leider ist auch das bei Ihnen aufgetretene Desinteresse nicht geeignet, eine fristlose Kündigung auszusprechen.
Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine günstigere Antwort geben kann. Gleichwohl hoffe ich, dass ich Ihnen eine erste Orientierung geben konnte. Bitte nutzen Sie ggf. die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
RA Jeremias Mameghani
Rechtsanwälte Vogt
Bolkerstr.69
40213 Düsseldorf
Tel. 0211/133981
Fax. 0211/324021
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