Sehr geehrter Ratsuchender,
hier sollten Sie alle Unterlagen prüfen lassen und auch einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft stellen. Gleichzeitig sollten mögliche Einzugsermächtigungen sofort widerrufen und die Bank angewiesen werden, keine Zahlungen vorzunehmen.
Hinsichtlich der angesprochenen Mitgliedschaft in einer Wohnungsbaugenossenschaft sollten Sie auch diese Unterlagen wegen einer möglicherweise in Betracht kommenden Anfechtung schnellstens von einen Rechtsanwalt prüfen lassen.
Denn nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung sind Sie in der Tat offenbar auf eine Firma hereingefallen, denen es allein um die Erzielung von Bearbeitungsgebühren geht, die aber fast immer überhaupt keine Kredite vermitteln können und wollen. Sollten dann auch tatsächlich noch Gesellschaftsanteile vermittelt worden sein, spricht sehr viel dafür, dass Sie hier lediglich mit Kreditzusagen "geködert" werden sollten und es der Firma allein um den Vertragsschluss und die Bearbeitungsgebühr gegangen ist.
Suchen Sie daher schnell einen Anwalt auf, um die notwendigen Schritte einleiten zu lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Thomas Bohle
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