Sehr geehrter Fragesteller,
vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Sachverhalts-Angaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:
Grundsätzlich sehe ich es so, dass Sie mit T-Mobile die wirksame Vereinbarung getroffen haben, dass Sie 24 Monate lang 40 SMS gratis bekommen.Daran müsste sich auch T-Mobile als Ihr Vertragspartner halten. Problematisch ist jedoch, dass Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung in der so genannten Beweislast wären, d.h. dass sie diese Individualvereinbarung beweisen müssten. Zwar haben Sie den Namen der Kundenbetreuerin notiert, so dass Sie die Dame als Zeugin benennen könnten. Allerdings ist der Zeugenbeweis vor Gericht immer mit Vorsicht zu behandeln, denn ob die Dame, die ja eine Arbeitnehmerin der Beklagten ist, diese Vereinbarung so bestätigen würde, erscheint zumindest zweifelhaft, so dass Sie ein entsprechendes Risiko haben, einen Prozess letztendlich zu verlieren.
Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und bedaure, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier
Rechtsanwalt
Gibt es denn keine anderen Mittel und Wege T-Mobile unter Druck zu setzen? Das von Ihnen beschriebene Gerichtsverfahren würde ich hinsichtlich meiner Beweislast wohl verlieren. Eventuell werden die Telefonate aufgezeichnet, aber wahrscheinlich nicht ewig lange gespeichert. Falls Sie noch einen anderen - kleinen - Tipp haben wäre ich sehr dankbar.
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider dürften Sie meiner Meinung nach wenig Möglichkeiten haben, T-Mobile zum Einlenken zu bewegen, da -wie beschrieben - Ihre Angelegenheit wenig Aussicht auf Erfolg hat. Möglicherweise hilft die Drohung den Vertrag zu kündigen und nicht zu verlängern. Aufgrund des Konkurrenzdruckes sind manche Mobilfunkanbieter dann bereit, aus Kulanzgründen auf die Forderungen der Kunden einzugehen.
Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier
Rechtsanwalt