Telefonisches Angebot von T-Mobile nicht eingehalten

1. Februar 2009 19:50 |
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Medienrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Carsten Dreier

Mein Mobilfunkvertrag bei T-Mobile lief im Juni 2008 aus. Im Mai 2008 habe ich mit der Kundenbetreuung von T-Mobile telefoniert, die mich kontaktiert hatte, nachdem ich den Vertrag schriftlich gekündigt hatte. Telefonisch habe ich bei diesem Telefonat meinen Vertrag für weitere 24 Monate im Anschluß an den alten Vertrag verlängert, unter bestimmten Voraussetzungen bzw. Vereinbarungen. Unter anderem hat man mir zugesagt, dass ich für 24 Monate lang 40 SMS jeden Monat gratis bekomme. Die Dame, deren Name ich mir notiert habe, hat mir gesagt, Sie könne das nicht von vornherein für 24 Monate "im System einstellen", würde sich das aber auf Wiedervorlage legen und alle 6 Monate manuell wieder verlängern. Ich habe diesen Punkt der Vereinbarung mehrfach hinterfragt (und es wurde mir jedes Mal bestätigt "ja das klappt"), um sicherzugehen dass das wirklich klappt. Daraufhin habe ich ein Schreiben von T-Mobile bekommen "Bestätigung der Vereinbarungen", in dem leider diese Vereinbarung über 40 SMS gratis 24 Monate lange nicht bestätigt wird. Leider habe ich in diesem Moment darauf vertraut, dass die telefonisch mehrfach gemachte Zusage von T-Mobile eingehalten wird. Nach 6 Monaten habe ich nun meine Rechnungen kontrolliert und mir ist aufgefallen, dass die 40 SMS monatlich gratis nur für 6 Monate eingestellt waren und ich seitdem wieder ganz normal zahle. Daraufhin habe ich den Kundenservice kontaktiert. Man sagte mir, in meinen Kundendaten sei eine solche Vereinbarung nicht hinterlegt bzw. nur für 6 Monate. Ich habe auf das Telefonat und den Namen der Mitarbeiterin verwiesen, allerdings interessierte das offensichtlich nicht. Aus Kulanz bietet man mir nun an, 12 Monate lang 40 SMS je Monat umsonst zu bekommen, aber nicht 24 Monate. Damit bin ich nicht einverstanden. Wie ist die Rechtslage?

Sehr geehrter Fragesteller,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems auf Grundlage der von Ihnen übermittelten Informationen von einem Rechtsanwalt zu erhalten. Durch Hinzufügen oder Weglassen relevanter Sachverhalts-Angaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen. Unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes möchte ich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Grundsätzlich sehe ich es so, dass Sie mit T-Mobile die wirksame Vereinbarung getroffen haben, dass Sie 24 Monate lang 40 SMS gratis bekommen.Daran müsste sich auch T-Mobile als Ihr Vertragspartner halten. Problematisch ist jedoch, dass Sie bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung in der so genannten Beweislast wären, d.h. dass sie diese Individualvereinbarung beweisen müssten. Zwar haben Sie den Namen der Kundenbetreuerin notiert, so dass Sie die Dame als Zeugin benennen könnten. Allerdings ist der Zeugenbeweis vor Gericht immer mit Vorsicht zu behandeln, denn ob die Dame, die ja eine Arbeitnehmerin der Beklagten ist, diese Vereinbarung so bestätigen würde, erscheint zumindest zweifelhaft, so dass Sie ein entsprechendes Risiko haben, einen Prozess letztendlich zu verlieren.

Ich hoffe, Ihnen eine erste rechtliche Orientierung gegeben zu haben und bedaure, Ihnen keine günstigere Antwort geben zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier
Rechtsanwalt

Rückfrage vom Fragesteller 3. Februar 2009 | 18:49

Gibt es denn keine anderen Mittel und Wege T-Mobile unter Druck zu setzen? Das von Ihnen beschriebene Gerichtsverfahren würde ich hinsichtlich meiner Beweislast wohl verlieren. Eventuell werden die Telefonate aufgezeichnet, aber wahrscheinlich nicht ewig lange gespeichert. Falls Sie noch einen anderen - kleinen - Tipp haben wäre ich sehr dankbar.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 3. Februar 2009 | 19:44

Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Nachfrage. Leider dürften Sie meiner Meinung nach wenig Möglichkeiten haben, T-Mobile zum Einlenken zu bewegen, da -wie beschrieben - Ihre Angelegenheit wenig Aussicht auf Erfolg hat. Möglicherweise hilft die Drohung den Vertrag zu kündigen und nicht zu verlängern. Aufgrund des Konkurrenzdruckes sind manche Mobilfunkanbieter dann bereit, aus Kulanzgründen auf die Forderungen der Kunden einzugehen.


Mit freundlichen Grüßen
Carsten Dreier
Rechtsanwalt

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