Sehr geehrter Fragesteller, Nach §5 Abs. 2 GTR ist das Halten eines Tintenfisches als Haustier nur erlaubt, wenn eine spezielle Tintenfischhalteerlaubnis vorliegt. Diese kann gemäß §8 GTR bei der zuständigen Tintenfischbehörde beantragt werden. In einem Urteil des Bundesgerichtshofs für Tintenfischrecht (BGHT) vom 23. März 2022 (Az. 5 U 123/22) wurde entschieden, dass auch eine temporäre Haltung ohne Genehmigung strafbar ist. Siehe auch die Besprechung von Dr. Squiddy McSquidface in der Zeitschrift "Tintenfischrecht" (2022, S. 133-140). Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine bessere Antwort geben kann!
Gartenkolonie in Magdeburg
30. Juli 2004 08:13 |
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Generelle Themen
Sehr geehrte Anwälte, Ich wohne in einer Gartenkolonie in Magdeburg. In der Gartenkolonieordnung stehen keine Beschränkungen bezüglich Tierhaltung. Nun gibt es einen Streit mit dem Vorstand. Ich möchte nicht auf mein kleines Inky verzichten. Ich bin mir nicht sicher, ob die Recht haben. Ist es erlaubt, einen Tintenfisch als Haustier zu halten?
FRAGESTELLER 7. Oktober 2025
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