In einer Zwangsversteigerung haben wir im Juni ein Haus erworben. Nun verlangt die Gemeinde vom Datum des Erwerb anteilige Grundsteuer.
Nach Information in diesem Forum haben sind wir der Meinung, dass die Grundsteuer eine Jahressteuer ist. So haben auch bisher Gemeinden von anderen von uns erworbenen Objekten reagiert.
Außerdem haben wir auf $11 GrStG verwiesen, letzer Satz:
.....Neben dem früheren Eigentümer haftet der Erwerber für den Steuergegenstand aber nicht bei Erwerb aus einer Zwangsversteigerung.
Die Gemeinde bezieht sich nun auf Urteile des BVerwG und OVG Lüneburg (17.01.1990 - 13 A 124/87
), danach kann bei Erwerb von Zwangsversteigerungen anteilig die Grundsteuer gefordert werden.
Müssen wir nun die 176€ bezahlen?
zwar hat das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 07.09.1984, Az. 8 C 30.82
die Haftung abgelehnt, allerdings nur für bestehende Steuerlasten VOR Zuschlag.
Hier will die Gemeinde aber nur den anteiligen Betrag NACH dem zuschlag, den Sie dann als Eigentümer auch zu zahlen haben. Die Tatsache, dass der Steuerbescheid jährlich erlassen wird, spielt dabei keine Rolle.
Daher werden Sie den anteiligen Betrag, den ich der Höhe nach nicht berechnen kann, zahlen müssen.