Domain

| 23. September 2008 17:29 |
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Vertragsrecht


Guten Tag, ich bin Inhaber eines Shops. Bei Installation der gegen mtl. Gebühren genutzten Software wurde die Seite www.......de auf die Shopsystem Domain www.gleicher-name -shop.de umgeleitet. Alle Angebote zB. bei Google sind über diese von den Shopbetreibern erstellte Domain erreichbar. Wie sieht die rechtliche Situation bei einem Shopwechsel aus ? Die Domain selbst mit dem Zusatz "-shop" ist registriert, aber nicht auf mich ! Wenn ich kündige, werden alle Angebote im Internet leerlaufen, da mir ja dieser Zusatz fehlt !!! Im Vertrag steht nur: "Die vom Kunden geänderten Texte sowie jegliches eingestellte Bildmaterial bleibt in seinem Besitz, auch wenn dieses physisch auf den Shopservern liegt." Nichts betreffend der extra für mich wohl erstellten Domain. Kann diese geblockt werden oder habe ich als Inhaber und Mieter des Shops und des Firmennamens ein Recht auf Weitergabe ?????

Sehr geehrter Rechtsratsuchender,

gerne bestätige ich Ihnen, dass Sie als Berechtigter am Firmennamen verlangen können, dass die betreffende Domain auf Sie übergeht/an Sie weitergegeben wird.

Denn das Recht der Internetdomain folgt dem Namensrecht, an dem offenbar Sie Berechtigter sind.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin

Rückfrage vom Fragesteller 23. September 2008 | 18:41

Vielen Dank, könnten Sie mir zur Vorsorge vielleicht den entsprechenden § nennen ? Vielen Dank !

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 7. Oktober 2008 | 18:16

Sehr geehrter Rechtsratsuchender,

der maßgebliche Paragraph ist § 12 BGB .

Des weiteren existiert zu der Problematik ein Urteil des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen 302 O 116 / 04. Hiernach folgt das Recht an der Domain dem Namensrecht.

Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin

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Auch nach 6 Tagen !!! wurde meine zustehende Nachfrage nicht beantwortet. NICHT EMPFEHLENSWERT !!!

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