Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
gerne bestätige ich Ihnen, dass Sie als Berechtigter am Firmennamen verlangen können, dass die betreffende Domain auf Sie übergeht/an Sie weitergegeben wird.
Denn das Recht der Internetdomain folgt dem Namensrecht, an dem offenbar Sie Berechtigter sind.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin
Vielen Dank, könnten Sie mir zur Vorsorge vielleicht den entsprechenden § nennen ? Vielen Dank !
Sehr geehrter Rechtsratsuchender,
der maßgebliche Paragraph ist § 12 BGB
.
Des weiteren existiert zu der Problematik ein Urteil des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen 302 O 116 / 04. Hiernach folgt das Recht an der Domain dem Namensrecht.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Fey
Rechtsanwältin und Notarin