Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Gesamteindruck
Die AGB sind in ihrer Struktur und Formulierung weitgehend branchenüblich für einen Software-as-a-Service (SaaS)-Anbieter in Deutschland. Sie scheinen professionell erstellt und decken die wesentlichen Regelungsbereiche ab. Es gibt jedoch einige Klauseln, die für Sie als Kunde von besonderer Bedeutung sind und potenzielle Risiken oder Verpflichtungen enthalten, die Ihnen bewusst sein sollten.
2. Prüfung im Detail – Wichtige Klauseln und Anmerkungen
§ 3 Vertragsschluss und Laufzeit
• Automatische Verlängerung: Dies ist eine der wichtigsten Klauseln für Sie. Sowohl Monats- als auch Jahresabonnements verlängern sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt werden.
o Monatsabo: Kündigungsfrist von 7 Tagen zum Laufzeitende.
o Jahresabo: Kündigungsfrist von 30 Tagen zum Laufzeitende.
• Empfehlung: Notieren Sie sich die Kündigungsfristen sorgfältig, um eine ungewollte Vertragsverlängerung zu vermeiden. Die Kündigungsmöglichkeit direkt im Kundenkonto ist kundenfreundlich.
§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
• Keine garantierte Verfügbarkeit: Der Anbieter "bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit, kann diese jedoch nicht garantieren". Dies ist ein üblicher Haftungsausschluss.
• Keine Haftung bei Ausfällen: Für Ausfälle durch Wartung, Störungen oder höhere Gewalt wird die Haftung ausgeschlossen. Das bedeutet, dass Sie bei einem Serverausfall in der Regel keinen Schadensersatzanspruch haben.
§ 6 Pflichten des Kunden
• Verantwortung für Inhalte: Sie als Kunde (Verein) sind vollumfänglich für die von Ihnen verarbeiteten Daten verantwortlich. Dies ist insbesondere im Hinblick auf den Datenschutz (§ 10) relevant.
• Sicherung der Zugangsdaten: Eine Standardklausel, die Sie zur Sorgfalt im Umgang mit Passwörtern verpflichtet.
§ 7 Mängelhaftung
• Keine Garantie für Fehlerfreiheit: Der Anbieter übernimmt "keine Gewähr für die vollständige Fehlerfreiheit der Software". Das ist bei Softwareverträgen normal. Sie müssen mit kleineren Fehlern (Bugs) rechnen.
• Kurze Rügefrist: Sie sind verpflichtet, Mängel innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnis schriftlich zu melden. Diese Frist ist relativ kurz und erfordert von Ihnen schnelles Handeln.
§ 8 Haftung
Dies ist die zentrale Klausel zur Risikoverteilung.
• Haftungsbeschränkung: Die Haftung des Anbieters wird bei einfacher Fahrlässigkeit auf die Verletzung "wesentlicher Vertragspflichten" und den "vorhersehbaren Schaden" beschränkt. Das ist rechtlich zulässig, schränkt Ihre Ansprüche aber stark ein.
• AUSSCHLUSS FÜR DATENVERLUST: Die AGB schließen eine Haftung für Datenverluste aus, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruhen.
• PFLICHT ZUR EIGENEN DATENSICHERUNG: In Absatz 4 und 6 wird explizit darauf hingewiesen, dass Sie als Kunde verpflichtet sind, regelmäßig eigene Datensicherungen durchzuführen. Dies ist ein kritischer Punkt. Verlassen Sie sich nicht darauf, dass der Anbieter Ihre Antragsdaten unbegrenzt und sicher vorhält. Sollte es zu einem Datenverlust beim Anbieter kommen, haben Sie ohne eigene Sicherung keinen Anspruch auf Wiederherstellung oder Ersatz.
§ 10 Datenschutz
• Kunde als Verantwortlicher: Die Klausel stellt klar, dass Sie als Verein der datenschutzrechtlich Verantwortliche im Sinne der DSGVO sind. Der Anbieter ist lediglich der Auftragsverarbeiter. Das bedeutet, Sie müssen sicherstellen, dass die Nutzung der Plattform mit Ihrer Vereinssatzung und den Datenschutzgesetzen konform ist (z.B. durch Einholung der korrekten Einwilligungen Ihrer Mitglieder).
• Empfehlung: Prüfen Sie, ob der Anbieter einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) nach Art. 28 DSGVO anbietet. Dieser ist für eine datenschutzkonforme Nutzung zwingend erforderlich.
§ 12 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
• Zustimmung durch Schweigen: Der Anbieter kann die AGB ändern. Wenn Sie der Änderung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung per E-Mail widersprechen, gelten die neuen AGB als akzeptiert.
• Konsequenz: Sie müssen E-Mails des Anbieters aufmerksam lesen, um nicht unbeabsichtigt neuen Vertragsbedingungen zuzustimmen.
§ 13 Schlussbestimmungen
• Gerichtsstand Rottweil: Für Streitigkeiten wird der Sitz des Anbieters als Gerichtsstand vereinbart. Dies ist im Geschäftsverkehr (B2B) üblich.
3. Zusammenfassung und Empfehlungen
1. Vertragslaufzeit & Kündigung: Achten Sie penibel auf die Kündigungsfristen, um ungewollte und kostenpflichtige Vertragsverlängerungen zu vermeiden.
2. Datenverantwortung: Der kritischste Punkt ist Ihre Pflicht zur eigenständigen und regelmäßigen Datensicherung. Gehen Sie davon aus, dass Sie im Falle eines Datenverlusts beim Anbieter ohne eigene Backups keine Handhabe haben.
3. Datenschutz (DSGVO): Sie sind und bleiben für die Daten Ihrer Mitglieder verantwortlich. Klären Sie unbedingt, ob ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abgeschlossen werden muss und vom Anbieter bereitgestellt wird.
4. Haftung: Die Haftung des Anbieters ist, wie üblich, stark eingeschränkt. Erwarten Sie keine Entschädigung für Betriebsausfälle.
5. AGB-Änderungen: Überwachen Sie eingehende E-Mails des Anbieters aktiv, um über Vertragsänderungen informiert zu sein und rechtzeitig widersprechen zu können.
Insgesamt handelt es sich um AGB, die die Interessen des Anbieters gut absichern. Für Sie als Kunde ist es essenziell, die genannten Pflichten, insbesondere die zur Datensicherung, sehr ernst zu nehmen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
Golmsdorfer Str. 11
07749 Jena
Tel: 036412692037
Web: https://www.jena-rechtsberatung.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Sehr geehrter Herr Schwerin,
ich bin mir nicht sicher ob Sie meine Anfrage korrekt gelesen haben. Ich bin Hersteller der Plattform vereinsantrag.de und nicht Kunde.
Mir ist es wichtig, dass meine AGBs rechtsgültig sind. Können Sie dies bitte nochmals gegenprüfen ob ich als Hersteller gut abgesichert bin und ob diverse Klauseln ungültig/angreifbar sind.
Vielen Dank erneut!
1. Gesamteindruck und Schutzwirkung
Ihre AGB sind professionell formuliert und schützen Ihre Interessen als Anbieter umfassend und wirksam. Die Klauseln sind weitgehend an der gängigen Rechtsprechung für B2B (Business-to-Business) Software-as-a-Service (SaaS)-Verträge ausgerichtet. Die Zielgruppe "Vereine" wird in der Regel als unternehmerisch handelnd eingestuft, weshalb die strengeren Verbraucherschutzvorschriften größtenteils keine Anwendung finden.
2. Prüfung der Klauseln auf Rechtsgültigkeit und Angreifbarkeit
Hier bewerte ich die wichtigsten Klauseln im Hinblick auf ihre Wirksamkeit und potenzielle juristische Risiken für Sie.
§ 3 Laufzeit und Kündigung
• Stärke: Die automatische Vertragsverlängerung in Verbindung mit den Kündigungsfristen (7 Tage bei Monatsabos, 30 Tage bei Jahresabos) ist im B2B-Verkehr üblich und dürfte rechtlich haltbar sein. Sie sichert Ihnen planbare Umsätze.
• Risiko: Kein wesentliches Risiko. Die Regelung ist klar und transparent.
§ 5 Leistungsumfang und Verfügbarkeit
• Stärke: Der Ausschluss einer garantierten Verfügbarkeit ("bemüht sich") und der Haftungsausschluss für Ausfälle durch übliche Ursachen (Wartung, höhere Gewalt) ist eine essenzielle und wirksame Klausel, um Schadensersatzforderungen wegen Nichterreichbarkeit der Plattform abzuwehren.
• Risiko: Gering. Diese Formulierungen sind marktüblich und rechtlich anerkannt.
§ 7 Mängelhaftung
• Stärke: Der Gewährleistungsausschluss für eine "vollständige Fehlerfreiheit" ist wichtig und korrekt, da Software nie zu 100 % fehlerfrei ist.
• Potenzielle Schwachstelle: Die sehr kurze Mängelrügefrist von 7 Tagen ist stark zu Ihren Gunsten. Im B2B-Verkehr sind solche Fristen eher zulässig als gegenüber Verbrauchern. Dennoch könnte ein Gericht im Einzelfall argumentieren, dass ein versteckter Mangel nicht innerhalb von 7 Tagen erkennbar war. Die Klausel ist aber grundsätzlich eine gute Absicherung, um sich nicht mit alten Mängeln auseinandersetzen zu müssen.
§ 8 Haftung (Ihre wichtigste Schutzklausel)
• Stärke: Diese Klausel ist Ihr zentraler Schutzschild und ist in ihrer jetzigen Form sehr gut formuliert.
o Die Beschränkung der Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit auf wesentliche Vertragspflichten und den vorhersehbaren Schaden ist der Goldstandard der Haftungsbegrenzung im deutschen Recht und im B2B-Verkehr wirksam.
o Der explizite Haftungsausschluss für Datenverluste (außer bei Vorsatz/grober Fahrlässigkeit) in Kombination mit der klaren Delegation der Datensicherungspflicht an den Kunden (§ 8 Abs. 4 und 6) ist juristisch stark und für Sie von enormer Bedeutung. Sie verlagern damit ein erhebliches Betriebsrisiko wirksam auf Ihre Kunden.
• Risiko: Sehr gering. Die Klausel hält sich an die gesetzlichen Vorgaben (unbeschränkte Haftung bei Körperverletzung, Vorsatz etc.) und schöpft den zulässigen Rahmen zur Haftungsbegrenzung voll aus.
§ 10 Datenschutz
• Stärke: Die Klausel definiert die Rollenverteilung nach DSGVO korrekt (Sie als Auftragsverarbeiter, der Kunde als Verantwortlicher).
• Handlungsbedarf (KRITISCH): Diese AGB-Klausel allein ist nicht ausreichend, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen. Nach Art. 28 DSGVO sind Sie gesetzlich verpflichtet, mit jedem Kunden einen separaten Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) abzuschließen. In diesem Vertrag werden die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz der Daten detailliert geregelt. Ohne einen solchen AVV drohen Ihnen bei einer Prüfung empfindliche Bußgelder.
• Empfehlung: Integrieren Sie den Abschluss eines AVV als festen Bestandteil in Ihren Registrierungs- oder Bestellprozess. Stellen Sie ein Standard-AVV-Dokument bereit.
§ 12 Änderungen der AGB
• Stärke: Die Klausel gibt Ihnen die Flexibilität, Ihre AGB an neue Gegebenheiten anzupassen.
• Potenzielle Schwachstelle: Die "Zustimmung durch Schweigen" (fingierte Zustimmung) ist eine der juristisch am häufigsten angegriffenen Klauseln. Im B2B-Bereich sind die Hürden niedriger als im B2C-Geschäft. Ihre Klausel ist gut formuliert, da Sie die Information per E-Mail, die Nennung der Frist und den Hinweis auf die Folgen eines Widerspruchs vorsehen. Dennoch bleibt ein Restrisiko, dass ein Gericht die Klausel als unangemessene Benachteiligung werten könnte.
• Empfehlung: Um die Wirksamkeit zu maximieren, sollten Sie in der Änderungs-E-Mail die wesentlichen Änderungen nicht nur im Volltext mitsenden, sondern auch kurz und verständlich zusammenfassen (wie in § 12 Abs. 2 vorgesehen).
3. Zusammenfassende Empfehlungen für Sie als Anbieter
1. Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) bereitstellen: Dies ist die wichtigste und dringendste Handlungsempfehlung. Erstellen Sie einen Standard-AVV und machen Sie dessen Abschluss zur Voraussetzung für die Nutzung Ihrer Plattform.
2. Zielgruppe klar definieren: Ihre AGB sind auf Geschäftskunden (Vereine) zugeschnitten. Stellen Sie in Ihrer gesamten Kommunikation und Vermarktung sicher, dass sich Ihr Angebot nicht an Privatpersonen/Verbraucher richtet, da sonst viele Ihrer Schutzklauseln unwirksam wären.
3. Praxis bei AGB-Änderungen: Gehen Sie bei der Kommunikation von AGB-Änderungen sehr sorgfältig vor. Eine klare, transparente E-Mail reduziert das Risiko einer späteren Anfechtung erheblich.
4. Datensicherung betonen: Die Pflicht zur Datensicherung durch den Kunden ist Ihr stärkster Schutz gegen Datenverlust-Haftung. Sie könnten diesen Punkt im Nutzer-Dashboard oder in gelegentlichen Newslettern erneut aufgreifen, um Ihre Sorgfalt zu dokumentieren ("Denken Sie an Ihre regelmäßige Datensicherung!").