Den Einspruch sollten Sie aufrechterhalten. Wichtig ist dabei das Monatsprinzip: Solange die Anspruchsvoraussetzungen an mindestens einem Tag im Monat erfüllt sind, steht das Kindergeld für den ganzen Monat zu. Da Ihr Kind bis 31.03.2025 Schüler war, gehört der März vollständig in die Berechnung. Die Übergangszeit beginnt nicht schon im März, sondern erst ab April, also direkt nach Schulende.
Für die Übergangszeit gelten maximal vier volle Kalendermonate. Das bedeutet, dass April, Mai, Juni und Juli 2025 vollständig abgedeckt sind, weil das FSJ erst im September startet. Diese Monate muss die Familienkasse berücksichtigen, auch wenn Ihr Kind in dieser Zeit nur gewartet hat. Bewerbungen sind dafür nicht erforderlich. Der Monat August fällt nicht mehr in die Vier-Monats-Regel. Hier käme nur ein Anspruch in Betracht, wenn Ihr Kind nachweislich einen Ausbildungsplatz gesucht hätte – Bewerbungen für ein FSJ reichen dafür nicht aus.
Dass die Familienkasse April mit „ausbildungsplatzsuchend" begründet, ist nicht ganz sauber, aber am Ende unwichtig. Richtig ist: März wegen Schule, April bis Juli als Übergangszeit. Weisen Sie die Kasse genau darauf hin.
Bezüglich der Frage, wie Sie belegen, dass Ihr Kind in dieser Zeit kein eigenes Einkommen hatte: Entscheidend ist nicht, ob es eigenes Geld verdient hat, sondern ob eine schädliche Erwerbstätigkeit vorlag. Vor der ersten abgeschlossenen Ausbildung spielt das Einkommen keine Rolle. Sie können einfach eine schriftliche Erklärung abgeben, dass keine Beschäftigung bestanden hat. Falls die Kasse ausdrücklich Nachweise verlangt, können Sie dies mit einer formlosen Bestätigung oder einer ausgefüllten Erklärung über den Status Ihres Kindes belegen.
Ab September 2025 besteht dann wieder ein Anspruch, da ein FSJ ein eigener Berücksichtigungstatbestand ist. Legen Sie dafür die Bescheinigung oder den Vertrag vor und fordern Sie eine Nachzahlung ab Beginn.
Ich hoffe das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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