Die Spekulationssteuer fällt grundsätzlich an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird. Diese Frist beginnt mit dem Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.
Bei selbstgenutzten Immobilien gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, entfällt die Spekulationssteuer.
Wichtig ist hierbei, dass die Selbstnutzung in den genannten Kalenderjahren vorliegt. Es genügt, wenn Sie beispielsweise Ende des ersten Jahres einziehen und Anfang des dritten Jahres verkaufen, solange die Eigennutzung in den drei Kalenderjahren gegeben ist.
Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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