Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Gemäß § 23 Nr. 1 MarkenG darf niemand daran gehindert werden, sich unter seinem Familiennamen im geschäftlichen Verkehr zu betätigen. Im Regelfall ist jedoch der nachrangige Nutzer gehalten, alles Erforderliche und Zumutbare zu tun, um eine Verwechslungsgefahr auszuschließen oder auf ein hinnehmbares Maß zu reduzieren. Dies kann z.B. durch einen prominenten Hinweis auf der Startseite Ihrer Homepage geschehen, als Beispiel: „Es handelt sich um den Internetauftritt von Max Müller, freiberuflicher Ingenieur. Es besteht keine geschäftliche Verbindung zum gleichnamigen Unternehmen Müller GmbH, zu finden unter www.mueller.com."
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
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