Manipulierbare Heizungsablesung

| 10. März 2025 15:13 |
Preis: 90,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Mir gehört eine Gewerbeeinheit in einer 4 Einheiten großen (also 4 Eigentümer) Liegenschaft. Die Gasheizung läuft zentral und der Gasverbrauch wird über Wärmeeinheitenzähler pro Gewerbeeinheit erfasst.
Nun habe ich die Heizungsanlage mit meinem Heizungsmonteur (Zeuge) geprüft. Grund der Prüfung war eine über 15T€ höhere Jahresabrechnung (zu den Vorjahren).
Da haben wir beide festgestellt, dass die Plomben an den Schrauben für die Messfühlern zwar dran sind, aber die Messfühler herausgezogen und dann auch ausgetauscht werden konnten.
Die Plomben wurden von der beauftragten Messtechnik-Firma installiert.
D.h. die Anlage ist manipulierbar und meines Erachtens dann auch die Ergebnisse nicht akzeptabel.
Nun Frage:
Kann ich die Messtechnik-Firma auf den erhöhten Verbrauch und die Nachzahlung verklagen? Den Missbrauch kann ich nicht nachweisen, aber die manipulierbare Anlage wegen falsch angezogener und falsch plombierter Schrauben.

10. März 2025 | 18:32

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

leider wird die Beweislage zu dünn sein, um hier der Messfirma die Differenz in Rechnung zu stellen.

In der Sache würde es sich nämlich um einen Schadensersatzanspruch handeln und Sie müssten beweisen, dass eine Fehlleistung vorlag und hierauf fußend auch der Schaden in Höhe von 15,000 € entstanden ist.
Nach Ihrer Darstellung ist aber bereits nicht klar, ob überhaupt eine fehlerhafte Messung vorliegt und , falls ja, in welchem Rahmen.

Ich würde daher die Messung unter Zugrundelegung dieser Fragen untersuchen lassen und dann denn Messdienst und/oder den Versorger ggf. in die Pflicht nehmen.

Mit freundlichen Grüßen
RA Wilke


Bewertung des Fragestellers 12. März 2025 | 08:20

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