Steuerliche Berücksichtigung der Anschaffungskosten einer PV Anlage

| 13. Februar 2025 16:21 |
Preis: 65,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


13:56

Ich bin Kleinunternehmer und übe eine freiberufliche Nebentätigkeit aus. Dazu nutze ich im Eigenheim ein Arbeitszimmer welches der Mittelpunkt meiner Tätigkeit ist. Der Anteil des Zimmers an der gesamten Wohnfläche ist 25%. Nicht unmittelbar zuzuordnende Kosten werden bisher anteilig angesetzt. Nun habe ich eine PV-Anlage mit 9,9 kWp installieren lassen. Kann ich die Gesamtkosten von 15000 € anteilig steuerlich geltend machen? Und ab wann? Muß ich Stromerträge anteilig berücksichtigen?

13. Februar 2025 | 16:42

Antwort

von


(297)
Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
Diesen Anwalt zum Festpreis auswählen Zum Festpreis auswählen

Als Kleinunternehmer, der eine freiberufliche Nebentätigkeit ausübt und ein Arbeitszimmer nutzt, das den Mittelpunkt Ihrer Tätigkeit darstellt, können Sie bestimmte Kosten anteilig steuerlich geltend machen. In Ihrem Fall betrifft dies auch die Kosten der Photovoltaikanlage (PV-Anlage).



1. **Anteilig steuerlich geltend machen**: Da das Arbeitszimmer 25% der gesamten Wohnfläche ausmacht, können Sie die Kosten der PV-Anlage anteilig in Höhe von 25% als Betriebsausgaben ansetzen. Das bedeutet, dass Sie 25% der Gesamtkosten von 15.000 €, also 3.750 €, steuerlich geltend machen können.



2. **Zeitpunkt der Geltendmachung**: Die Kosten können ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der PV-Anlage geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie die anteiligen Kosten in dem Jahr ansetzen können, in dem die Anlage installiert und in Betrieb genommen wurde.



3. **Berücksichtigung der Stromerträge**: Da Sie die PV-Anlage auch für den Eigenverbrauch nutzen, müssen Sie die Stromerträge anteilig berücksichtigen. Der Eigenverbrauch kann entweder mit einem pauschalen Betrag von 20 ct. je kWh oder mit dem tatsächlichen Betrag aus Ihrer Stromrechnung angesetzt werden, falls dieser niedriger ist.



Zusammengefasst können Sie die anteiligen Kosten der PV-Anlage ab dem Jahr der Inbetriebnahme steuerlich geltend machen und müssen die Stromerträge entsprechend berücksichtigen.


Rückfrage vom Fragesteller 15. Februar 2025 | 13:20

Verstehe ich das richtig, dass für die steuerliche Berücksichtigung die Anlage anteilig also mit 3750 Euro anzusetzen wäre. Demzufolge, bei AfA auf 20 Jahre gerechnet, wären das pro Jahr 187,50 Euro die steuerlich berücksichtigt werden können? Ist der Stromertrag dann auch mit anteilig 25 Prozent pro Jahr steuerlich zu berücksichtigen?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 15. Februar 2025 | 13:56

Ja, das verstehen Sie richtig. Wenn das Arbeitszimmer 25% der gesamten Wohnfläche ausmacht, können Sie die Kosten der Photovoltaikanlage anteilig in Höhe von 25% als Betriebsausgaben ansetzen. Bei Gesamtkosten von 15.000 € wären das 3.750 €, die Sie steuerlich geltend machen können.



Bei einer Abschreibung (AfA) über 20 Jahre ergibt sich ein jährlicher Abschreibungsbetrag von 187,50 € (3.750 € / 20 Jahre).



Bezüglich des Stromertrags ist es ebenfalls korrekt, dass dieser anteilig berücksichtigt werden muss. Das bedeutet, dass Sie 25% des Stromertrags als Betriebseinnahmen ansetzen sollten. Der Eigenverbrauch kann entweder pauschal mit 20 ct. je kWh oder mit dem tatsächlichen Betrag aus Ihrer Stromrechnung angesetzt werden, falls dieser niedriger ist.

Ergänzung vom Anwalt 5. März 2025 | 19:43

Guten Tag, ich melde mich nochmal kurz: Würden Sie mir bitte einen kleinen Gefallen tun und auf meiner Kanzleiseite bei Trust Pilot eine Bewertung abgeben?

Ich bin ihnen sehr dankbar bereits hier so eine tolle Bewertung abgeben zu haben.
Bei Trustpilot hätte es für mich den Effekt, dass ich dadurch bei Google leichter auffindbarer für neue Kunden mit meiner auch ganz neuen Kanzlei Seite werden würde. Sie helfen mir damit also sehr!
Mit den Bewertungen hier klappt das leider nicht und da liegt auch der Unterschied und Grund weshalb ich Sie hier nochmal frage.

Viele Grüße Schulze

https://de.trustpilot.com/review/msadvocate.net

Noch ein Nachtrag:
Fall es Sie interessiert:


Sie finden mich auch bei Instagram mit vielen Beiträgen zum Auswandern, Reisen und Steuern im In- und Ausland, Mietrecht.

ms_advocate__

oder Youtube @msadvocate2023

Abonnieren Sie gerne einen der beiden Social Media Kanäle! Ich versuche hier einen echten Mehrwert für die Follower zu schaffen.

Bewertung des Fragestellers 16. Februar 2025 | 12:33

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"

Alle Fragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet

"
Mehr Bewertungen von Rechtsanwalt Mathias Schulze »
BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 16. Februar 2025
5/5,0

Alle Fragen zur vollsten Zufriedenheit beantwortet


ANTWORT VON

(297)

Geismarlandstr 17b
37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Vertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Arbeitsrecht, Vereins- und Verbandsrecht, Kaufrecht, Strafrecht, Nachbarschaftsrecht, Verkehrsrecht, Erbrecht, Familienrecht, Existenzgründungsberatung