Offenlegung Vermögensverhältnisse

| 12. Februar 2025 12:45 |
Preis: 70,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich habe an einen Freund Schulden. Dieser hat nun Privatinsolvenz angemeldet und der Insolvenzverwalter will von mir den gesamten Betrag auf einmal zurück. Dies ist mir finanziell nicht möglich. Ich wohne derzeit in Großbritannien, habe aber Einnahmen aus selbständiger Arbeit in Deutschland. Der Insolvenzverwalter hat mich aufgefordert meine Vermögensverhältnisse offen zu legen, da ich ihm mitgeteilt habe, dass ich den Betrag nicht auf einmal begleichen kann. Da ich in Deutschland keinen Wohnsitz mehr habe, bin ich verpflichtet, dem Insolvenzverwalter meine wirtschaftlichen Verhältnisse offenzulegen oder kann ich das verweigern? Ich bin gern bereit weiterhin Raten zu bezahlen... sonst nichts. Danke.

12. Februar 2025 | 14:26

Antwort

von


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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworte:

Wenn ich Ihre Anfrage richtig verstehe, existiert kein Titel oder ähnliches, sondern Sie haben einfach Schulden bei Ihrem Freund.

Der Insolvenzverwalter hat das Recht und auch die Aufgabe, diese Schulden einzutreiben. Die Befugnisse des Insolvenzverwalters gehen hier aber regelmäßig nicht über die eines normalen Gläubigers hinaus. Er kann Sie also außergerichtlich nicht zwingen, Ihre Vermögensverhältnisse offenzulegen.

Wenn Sie hier allerdings keine zufriedenstellenden Angaben machen, besteht die Gefahr, dass der Insolvenzverwalter die Forderung gerichtlich geltend macht, was natürlich mit Kosten verbunden ist die im Fall der Niederlage von Ihnen zu tragen sind. Ob das tatsächlich passiert, wenn Ihr Wohnsitz in Großbritannien ist, ist sicherlich fraglich, aber nicht auszuschließen und hängt natürlich auch von der Höhe der Forderung ab.

Ob der Insolvenzverwalter überhaupt die Schulden in einer Einmalzahlung verlangen kann, hängt ggf. auch davon ab, ob und wann Sie wirksam mit Ihrem Freund eine verbindliche Ratenzahlungsvereinbarung getroffen haben.

Wenn Sie Ihre Einkommensverhältnisse nicht offenlegen wollen, sollten Sie ggf. etwas ausweichend antworten, aber die Angaben nicht ausdrücklich verweigern und zudem natürlich die Ratenzahlungen an den Insolvenzverwalter leisten. Es bleibt dann zu hoffen, dass dies akzeptiert wird. Zumindest wird sich der Verwalter dann voraussichtlich noch einmal melden und nicht direkt ein gerichtliches Verfahren einleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Arnd-Martin Alpers
Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Arnd-Martin Alpers

Bewertung des Fragestellers 13. Februar 2025 | 09:43

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Kurze präzise Antwort, in der aber alles enthalten war, was ich wissen wollte. Sehr zu empfehlen und nochmals danke.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 13. Februar 2025
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