gemeinnützige UG

| 23. Januar 2025 12:37 |
Preis: 60,00 € |

Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe eine gemeinnützige UG (Organisation von Filmveranstaltungen sowie filmpädagogische Projektarbeit) gegründet und bin alleiniger Gesellschafter (100%) und Geschäftsführer. Die gUG ist förderfähig und ich werde perspektivisch stets auf Fördermittel und Drittmittel angewiesen sein. In diesen Fördermitteln sind immer auch Personal und/oder Honorar-Kosten enthalten.

Ich möchte perspektivisch von dieser Arbeit leben. In welcher Funktion in meinem Unternehemen kann ich mich z.B. aus Fördermitteln finanzieren, denn ich bin neben meiner Organ-Tätigkeit (geschäftsführender Gesellschafter) ja auch ausführende und kreative Kraft!? (Darf ich zB meinem Unternehmen Rechnungen schreiben, oder bin ich einfach selbstständig tätig?) Die Förderungen benötigen ja immer auch einen Verwendungsnachweis der Fördermittel!

Vielen lieben Dank für die Antwort,
J.S.

23. Januar 2025 | 13:21

Antwort

von


(1142)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

In Ihrer Situation als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer gemeinnützigen UG (gUG) gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie sich aus Fördermitteln finanzieren können, während Sie gleichzeitig als ausführende und kreative Kraft tätig sind. Hier sind einige Überlegungen und Optionen:



1. Anstellungsverhältnis: Sie können sich als Angestellter in Ihrer gUG anstellen lassen. In diesem Fall würden Sie ein Gehalt beziehen, das aus den Fördermitteln finanziert werden kann, sofern die Fördermittelgeber dies zulassen und die Mittel entsprechend veranschlagt sind. Dies ist eine übliche Praxis, solange die Gehälter marktüblich und im Rahmen der Förderbedingungen sind.



2. Honorarverträge: Alternativ können Sie als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis für Ihre gUG tätig sein. Hierbei würden Sie Ihrer gUG Rechnungen für erbrachte Leistungen stellen. Dies muss jedoch sorgfältig dokumentiert und mit den Förderbedingungen abgestimmt werden, da es möglicherweise als Interessenkonflikt angesehen werden könnte, wenn Sie als Gesellschafter und Geschäftsführer Rechnungen an Ihre eigene gUG stellen.



3. Verwendungsnachweis: Unabhängig davon, ob Sie als Angestellter oder auf Honorarbasis tätig sind, müssen Sie sicherstellen, dass alle Ausgaben, einschließlich Gehälter oder Honorare, ordnungsgemäß dokumentiert und im Verwendungsnachweis der Fördermittel aufgeführt werden. Die Fördermittelgeber verlangen in der Regel detaillierte Nachweise darüber, wie die Mittel verwendet wurden, um sicherzustellen, dass sie den Förderzielen entsprechen.



4. Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte: Da Ihre gUG gemeinnützig ist, müssen Sie darauf achten, dass alle Zahlungen an Sie den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entsprechen. Das bedeutet, dass die Vergütungen angemessen sein müssen und die Gemeinnützigkeit der gUG nicht gefährden dürfen.



Es ist ratsam, die genauen Bedingungen der Fördermittel und die Anforderungen der Gemeinnützigkeit zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Vergütung im Einklang mit diesen steht. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, sich mit einem Steuerberater oder einem Anwalt, der auf Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert ist, abzustimmen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln.




Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 24. Januar 2025 | 14:57

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 24. Januar 2025
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