Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In Ihrer Situation als alleiniger Gesellschafter und Geschäftsführer einer gemeinnützigen UG (gUG) gibt es einige Möglichkeiten, wie Sie sich aus Fördermitteln finanzieren können, während Sie gleichzeitig als ausführende und kreative Kraft tätig sind. Hier sind einige Überlegungen und Optionen:
1. Anstellungsverhältnis: Sie können sich als Angestellter in Ihrer gUG anstellen lassen. In diesem Fall würden Sie ein Gehalt beziehen, das aus den Fördermitteln finanziert werden kann, sofern die Fördermittelgeber dies zulassen und die Mittel entsprechend veranschlagt sind. Dies ist eine übliche Praxis, solange die Gehälter marktüblich und im Rahmen der Förderbedingungen sind.
2. Honorarverträge: Alternativ können Sie als freier Mitarbeiter auf Honorarbasis für Ihre gUG tätig sein. Hierbei würden Sie Ihrer gUG Rechnungen für erbrachte Leistungen stellen. Dies muss jedoch sorgfältig dokumentiert und mit den Förderbedingungen abgestimmt werden, da es möglicherweise als Interessenkonflikt angesehen werden könnte, wenn Sie als Gesellschafter und Geschäftsführer Rechnungen an Ihre eigene gUG stellen.
3. Verwendungsnachweis: Unabhängig davon, ob Sie als Angestellter oder auf Honorarbasis tätig sind, müssen Sie sicherstellen, dass alle Ausgaben, einschließlich Gehälter oder Honorare, ordnungsgemäß dokumentiert und im Verwendungsnachweis der Fördermittel aufgeführt werden. Die Fördermittelgeber verlangen in der Regel detaillierte Nachweise darüber, wie die Mittel verwendet wurden, um sicherzustellen, dass sie den Förderzielen entsprechen.
4. Gemeinnützigkeitsrechtliche Aspekte: Da Ihre gUG gemeinnützig ist, müssen Sie darauf achten, dass alle Zahlungen an Sie den Anforderungen der Gemeinnützigkeit entsprechen. Das bedeutet, dass die Vergütungen angemessen sein müssen und die Gemeinnützigkeit der gUG nicht gefährden dürfen.
Es ist ratsam, die genauen Bedingungen der Fördermittel und die Anforderungen der Gemeinnützigkeit zu prüfen, um sicherzustellen, dass Ihre Vergütung im Einklang mit diesen steht. Gegebenenfalls kann es sinnvoll sein, sich mit einem Steuerberater oder einem Anwalt, der auf Gemeinnützigkeitsrecht spezialisiert ist, abzustimmen, um die beste Vorgehensweise zu ermitteln.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt
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