Strafrecht; Berufung zurück genommen

| 20. Januar 2025 15:09 |
Preis: 35,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Carolin Hierstetter

Hallo,
ich wurde wegen Beleidigung Mitte November zu 40 Tagesätzen beim Amtsgericht verurteilt.

Dagegen legte ich Berufung beim Landgericht ein.

Letzte Woche kam ein Termin beim LG, von der Zustellung bis zum Termin wenn man den Zustelltag und Termintag abzieht liegen nur 6 Tage. Darüber beschwerte ich mich und bat um Verlegung. Der Richte lehnte das ab. Ich forderte einen Beschluß darüber, da ich das für Willkür halte.

Darüber schlief ich eine Nacht und nahm die Berufung (letzte Woche Donnerstag) per Fax zurück, , denn wenn das so anfängt hast du schlechte Karten.

Der Termin ist morgen und ich werde nicht hingehen. Was passiert. Sind die Richter so allmächtig geworden? Reagieren auf nix!

Sehr geehrte Fragestellerin,

auf der Grundlage Ihrer Schilderungen kann ich Ihnen Folgendes erläutern:
Wenn Sie die Berufung in der vergangenen Woche per Telefax zurückgenommen haben, ist das Urteil der ersten Instanz rechtskräftig. Es kann in der Folge natürlich etwas dauern, bis die Geschäftsstelle die Abladung postalisch versendet. Demzufolge ist es in der Praxis nicht unüblich, dass Sie die Abladung erst nach dem ursprünglich anberaumten Termin erreicht.

Wenn Sie allerdings noch immer die Berufung zurücknehmen möchten und auch einen positiven Sendebericht für Ihr Fax haben, müssen Sie zu dem ursprünglich anberaumten Termin, der ja ohnehin bereits aufgehoben sein dürfte, nicht erscheinen.

Erlauben Sie mir im Übrigen den Hinweis, dass eine Entscheidung organisatorischer Art, einen Termin nicht aufzuheben, keinen Rückschluss auf den Inhalt der Entscheidung im Berufungsverfahren für erlaubt.

Ich hoffe, Ihnen damit geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Carolin Hierstetter
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht

Rückfrage vom Fragesteller 20. Januar 2025 | 16:55

Versende oft Faxe, alles protokolliert im Sendebericht. Vielen Dank, nun kann ich besser schlafen.
Ja die wenige Zeit, kenn ich vom Privatrecht nicht. Nun bin ich mit 60 ein Straftäter, weil ich einen Nazi als Nazi bezeichnet habe. LG!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Januar 2025 | 17:10

Wenn es Sie beruhigt: Sie gelten als nicht vorbestraft mit einer Verurteilung von nur 40 Tagessätzen.

Bewertung des Fragestellers 20. Januar 2025 | 17:12

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