Rentenanspruch nach 45 Arbeitsjahren

18. Januar 2025 17:00 |
Preis: 51,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von

Ich bekomme in regelmäßigen Abständen den Versicherungsverlauf der deutschen Rentenversicherung zugeschickt. Muss jedoch erwähnen, dass ich in Deutschland 25 Jahre lückenlos eingezahlt habe. Das heißt von 1985 bis 2010. Im gleichen Jahr ( 2010) habe ich angefangen in der Schweiz bis heute zu arbeiten. Alle Beitragszeiten, auch die der Schweiz sind im Versicherungsverlauf erfasst.
Bin seit meinem 15. Lebensjahr berufstätig. Bin 1970 geboren und in diesem Jahr 55 Jahre. Ab dem 60. Lebensjahr habe ich 45 Arbeitsjahre erreicht. Laut Rentenversicherung hätte ich noch keinen Anspruch auf eine Rente mit 60 Jahren, trotz dass ich 45 Arbeitsjahre hinter mir habe. Was sagt die Rechtssprechung zu dem von mir geschilderten Fall

18. Januar 2025 | 18:55

Antwort

von


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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

es gibt in Deutschland die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, § 38 SGB 6.

Diese ermöglicht besonders langjährig Versicherten bereits vor der Vollendung des 67. Lebensjahres (Regelaltersgrenze) abschlagsfrei in Rente zu gehen. Versicherte haben Anspruch auf Altersrente für besonders langjährig Versicherte, wenn sie das 65. Lebensjahr vollendet und die Wartezeit von 45 Jahren erfüllt haben. Diese Altersgrenze von 65 Jahren gilt für die Jahrgänge 1964 oder später.

Eine vorzeitige Inanspruchnahme der Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist ausgeschlossen, das geht auch nicht mit Abschlägen. Eine Regelung, die es ermöglicht mit 60 Jahren nach 45 Arbeitsjahren abschlagsfrei in Altersrente zu gehen, sieht das SGB 6 nicht vor.

Die Altersrente für langjährig Versicherte nach § 36 SGB 6 kann nach einer Wartezeit von 35 Jahren auch vorzeitig vor Erreichen der Regelaltersgrenze von 67 Jahren in Anspruch genommen werden. Frühestens allerdings mit 63 Jahren und dann auch nur mit Abschlägen.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske, Rechtsanwältin


Rückfrage vom Fragesteller 18. Januar 2025 | 19:46

Wie hoch wäre denn der Rentenaspruch nach 35 Arbeitsjahren mit 63 Jahren? Wäre das deutlich geringer als nach mindestens 45 Arbeitsjahren ? Durch meine jahrelange schwere körperliche Arbeit werde ich das reguläre Renteneintrittsalter von 67 Jahren leider nicht erreichen.
Könnte ich dann mit 63 Jahren und Abschlägen in den Ruhestand?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 19. Januar 2025 | 10:18

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

für jeden Monat, den Sie die Altersrente für langjährig Versicherte vorzeitig vor Erreichen der Regelaltersgrenze in Anspruch nehmen, werden Ihnen 0,3 % von der Rente abgezogen. Maximal also 48 Monate x 0,3 gleich 14,4 %. Der Abzug von der Rente ist dauerhaft, bleibt also auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze bestehen. Dass Sie im Rahmen der Altersrente für besonders langjährige Versicherte auch schon mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen könnten, wird bei der Berechnung des Abschlags bei der Altersrente für langjährig Versicherte leider nicht berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Gabriele Haeske, Rechtsanwältin

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