Umschreibung meines amerikanischen Führerscheins

2. Dezember 2024 16:14 |
Preis: 50,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Ich bin Staatsbürgerin von den USA und Deutschland, habe aber den größten Teil meines Lebens in Amerika verbracht. Im August 2019 bin ich nach Berlin gezogen, mit der Absicht, meinen Lebensabend in der Nähe meiner Tochter, die hier Arbeit gefunden hatte, zu verbringen. Wichtig für mich war die Möglichkeit auch in Deutschland Auto fahren zu können, und ich wusste, dass es dafür um die Umschreibung meiner amerikanischen Fahrerlaubnis gehe. Ich habe die Umschreibung zuerst 2020, mit meinem damaligen vom Bundesland New York ausgestellten Führerschein beantragt. Der Vertrag des deutschen Staates mit New York verlangt, dass man sowohl die Theorie- als auch die Fahrprüfung hier erfolgreich bestehe. Die theoretische Prüfung habe ich im selben Jahr beim ersten Versuch bestanden, die Fahrprüfung aber nicht. Leider habe ich diese New York Fahrerlaubnis dann VERLOREN (eine Kopie davon habe ich noch), und als ich 2023 wieder den Sommer in den USA verbringen wollte (was ich jedes Jahr mache), musste ich einen neuen Führerschein bekommen, um während dieses Aufenthaltes legitim in Amerika fahren zu können. Da ich meinen New Yorker Wohnsitz zur Zeit meiner Ausreise nach Berlin aufgegeben hatte, habe ich in diesem Sommer bei meiner Patentochter in Greenwich, Connecticut gewohnt, und da ich jetzt keine New Yorker, sondern eine Connecticut Adresse hatte, habe ich mich an die Fahrerlaubnisbehörde in Connecticut gewandt und habe von dort meinen neuen CONNECTICUT Führerschein bekommen. Anders war das gar nicht zu machen, und mein einziger Führerschein ist jetzt dieser von Connecticut. Als ich mich wieder beim Bürgeramt für Fahrerlaubnisse vorstellte (die Zeit für Theorie- und Fahrprüfung waren inzwischen ausgelaufen, und ich musste von vorne anfangen), habe ich mich jetzt um die Umschreibung des Connecticut Führerscheins vorgestellt. Das wurde von Frau Wiesinger am Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten abgewiesen, mit der komischen Begründung, dass ich zur Zeit des Erwerbs dieses Connecticut Führerscheins schon in Deutschland angemeldet gewesen sei. Da ich beabsichtige, im Frühling aufs Land zu ziehen, wo es kaum Öffies gibt, möchte ich unbedingt so bald wie möglich hier fahren können, und zwar mit der Umschreibung meines Connecticut Führerscheins. Der deutsche Vertrag mit Connecticut verlangt nur, dass der Betroffene die Theorieprüfung erfolgreich ablege, NICHT aber die Fahrprüfung. Da die Gültigkeit der ersten von mir abgelegten Theorieprüfung zeitlich abgelaufen ist, habe ich vor, so bald wie möglich diese Theorieprüfung zu wiederholen. Aber wegen meines Connecticut Fahrerlaubnisses sollte ich die Fahrprüfung nicht machen müssen. Dies ist es, womit ich ihre Hilfe in Anspruch stellen will. Ich habe zu meiner brieflichen Bitte an Frau Wiesinger - vor fast 4 Monaten! -keine Antwort bekommen. Auch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten, Abteilung Fahrerlaubnisse, an das ich vor mehr als 3 Woche eine online Bitte schrieb, hat mir keine Antwort gewürdigt. Können sie mir helfen??

2. Dezember 2024 | 18:52

Antwort

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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

1. Wohnsitzkriterium: Nach deutschem Recht, insbesondere gemäß § 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), ist für die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins entscheidend, dass der Inhaber zum Zeitpunkt des Erwerbs der ausländischen Fahrerlaubnis seinen ordentlichen Wohnsitz im Ausstellerstaat hatte. Da Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs Ihres Connecticut-Führerscheins bereits in Deutschland gemeldet waren, könnte dies der Grund für die Ablehnung Ihrer Umschreibung sein. Das Wohnsitzkriterium ist ein wesentlicher Bestandteil der deutschen Regelungen und wird leider streng ausgelegt.

2. Umschreibungsvoraussetzungen: Für die Umschreibung eines Führerscheins aus Connecticut ist laut den Regelungen nur die theoretische Prüfung erforderlich, nicht jedoch die praktische Fahrprüfung. Dies bedeutet, dass Sie, sofern die Umschreibung grundsätzlich möglich wäre, lediglich die Theorieprüfung erneut ablegen müssten.

3. Verlust des New Yorker Führerscheins: Da Sie Ihren ursprünglichen New Yorker Führerschein verloren haben und dieser nicht mehr gültig ist, können Sie sich nicht mehr auf die Bedingungen für die Umschreibung dieses Führerscheins berufen. Der neue Führerschein aus Connecticut unterliegt den Bedingungen, die für diesen Bundesstaat gelten.

So jedenfalls lautet meine erste Einschätzung.

4. Verwaltungsverfahren: Da Sie bisher keine Antwort auf Ihre Anfragen erhalten haben, wäre es ratsam, sich direkt an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde zu wenden und um eine schriftliche Begründung für die Ablehnung der Umschreibung zu bitten. Dies könnte Ihnen helfen, die genaue Rechtsgrundlage für die Entscheidung zu verstehen und gegebenenfalls weitere Schritte zu unternehmen.

5. Angesichts der Komplexität der Sache und des Zusammenhangs mit dem US-Recht und dem jeweiligen Recht des Bundesstaates sollten Sie erwägen, ein(e) deutsch-amerikanischen Anwalt/Anwältin hinzuzuziehen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

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